Norm
StVO §28 Abs2Rechtssatz
Das Verbot der Übersetzung des Gleises unmittelbar vor Herannahen eines Schienenfahrzeuges gilt auch dann, wenn sich dieses erst im Anfahren (von der Haltestelle) befand, gleichgültig, welche Geschwindigkeit es bereits erreicht hat. Durch diese Bestimmung wird die Rechtsregel durchbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0075133Dokumentnummer
JJR_19530304_OGH0002_0020OB00019_5300000_001