RS OGH 1962/5/30 11Os111/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1962
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Norm

StVO §3 B2b
StVO §11 Abs1
StVO §12 Abs1
StVO §12 Abs4
StVO §28 Abs2

Rechtssatz

Erblickt der Führer eines Straßenbahnzuges, der auf einer Strecke von zwei Prozent Gefälle mit einer Stundengeschwindigkeit von vierzig Kilometer fährt, plötzlich vierzig Meter vor sich zwischen den in der Straßenmitte gelegenen Schienen einen Radfahrer, so darf er sich nicht darauf beschränken, zunächst zur Warnzeichen zu geben, sondern hat seine Geschwindigkeit unverzüglich radikal herabzusetzen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 111/62
    Entscheidungstext OGH 30.05.1962 11 Os 111/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0073389

Dokumentnummer

JJR_19620530_OGH0002_0110OS00111_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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