Norm
ABGB §1304 BIIgRechtssatz
Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm (Innsbruck).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0027798Dokumentnummer
JJR_19741107_OGH0002_0020OB00252_7400000_001