Norm
StVO §28 Abs2Rechtssatz
Nach dieser Bestimmung darf das Gleis vor dem schon herannahenden Straßenbahnzug nur überquert werden, wenn man ganz sicher sein kann, diesen in seiner Weiterfahrt nicht zu behindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0075150Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018