RS OGH 1980/12/9 2Ob161/80, 2Ob51/90, 2Ob219/17w

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Veröffentlicht am 09.12.1980
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Norm

StVO §28 Abs2

Rechtssatz

Nach dieser Bestimmung darf das Gleis vor dem schon herannahenden Straßenbahnzug nur überquert werden, wenn man ganz sicher sein kann, diesen in seiner Weiterfahrt nicht zu behindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0075150

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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