Norm
StVO §19 BIbRechtssatz
Über das Ausmaß der Pflicht, Schienenfahrzeugen als bevorzugten Straßenbenützern bei ihrem Herannahen so rasch wie möglich Platz zu machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0074430Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021