Norm
StVO §19 BIbRechtssatz
Ein Kraftfahrer, der zum Linksabbiegen eingeordnet auf den Schienen der Straßenbahn anhält, handelt nur dann schuldhaft verkehrsordnungswidrig, wenn er ein Schienenfahrzeug zu einem unvermittelten Bremsmanöver veranlaßt, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die Gleise bei dessen Herannahen zu räumen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0074434Dokumentnummer
JJR_19650301_OGH0002_0110OS00030_6500000_002