Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 2006 ereignete sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 664/Oberragnitzweg/Badendorfweg im Gemeindegebiet von Ragnitz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines LKWs Nissan Navara mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs Mercedes-Benz 315 CDI mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Der K... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6 BVIhStVO §19 Abs6b
Rechtssatz: Ist eine Nebenfahrbahn gegenüber dem einmündenden Radweg durch das vor dem Radweg aufgestellte Zeichen „Vorrang geben" abgewertet, dann hat der vom Radweg kommende Radfahrer schon gemäß § 19 Abs 4 StVO den Vorrang. Auf das Vorrangverhältnis der in § 19 Abs 6 bis 6b StVO genannten Verkehrsflächen untereinander kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Allerdings ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1994 ereignete sich gegen 18,30 Uhr in Wien im Bereich der Kreuzung Dr. Karl Lueger-Ring und der verlängerten Bankgasse ein Verkehrsunfall, bei welchem der Kläger als Lenker eines Fahrrades und der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte Alexander K***** mit einem PKW Marke Crysler-Voyager beteiligt waren. Der Kläger näherte sich dieser Kreuzung auf dem Radfahrstreifen Richtung Burgtheater, während Alexander K***** seinen PKW aus der verlä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die ARB 1988 zugrundeliegen. Am 9.9.1993 war der Kläger als Lenker seines PKWs BMW 530 i an einem Verkehrsunfall in H***** beteiligt. Er fuhr auf der Wiener Straße (B 1) von H***** kommend in Richtung Linz bzw Wien und wollte nach links in die Auffahrt zur A 1 - Westautobahn einbiegen. Hiebei kollidierte er mit dem auf der B 1 entgegenkommenden, von Hermann J***** gelen... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang. Entscheidungstexte 2 Ob 34/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 34/92 Veröff: ZVR 1993/117 S 269 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.9.1990 ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung Südtiroler Platz/Salurnerstraße/Sterzingerstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger und die Erstbeklagte jeweils als PKW-Lenker beteiligt waren. Die örtliche Situation an dieser Kreuzung ist folgender Skizze zu entnehmen: Die Ampelanlage war auf gelbes Blinklicht geschaltet. Der Kläger kam aus Richtung Süden von der Sterzingerstraße zur Kreuzung und wollte auf dem Südtiroler Platz auf der "mittle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger lenkte seinen PKW am 4.4.1989 um 9.15 Uhr mit etwa 100 km/h von einem Autobahnzubringer auf einen Beschleunigungsstreifen der Autobahn, der in einen Verzögerungsstreifen einer Autobahnausfahrt übergeht. Auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn bewegte sich eine Fahrzeugkolonne, unter anderem ein mit rund 70 km/h fahrendes Sattelfahrzeug mit einem Sattelaufleger mit jugoslawischem Kennzeichen. Der Kläger bewegte sich unter mäßiger Geschwindigkeitsverr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Punkt I.1. des Spruches: Das Berufungsgericht hat mit dem angefochtenen Teilurteil unter anderem das dem Begehren der Klage zu 7 Cga 1608/88 des Erstgerichtes auf Zahlung von 13.695,40 S sA stattgebende Ersturteil im Sinne einer Abweisung dieses Begehrens abgeändert und ausgesprochen, daß diesbezüglich die Revision nicht zulässig ist. Da die außerordentliche Revision der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden klagende Partei) gegen diesen Teil de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.September 1984 ereignete sich gegen 11.00 Uhr im Ortsgebiet von Bad Vöslau im Bereich der Kreuzung Badnerstraße - Sooßerstraße - Bremengasse - Zieglerstraße ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des Motorfahrrades mit dem Kennzeichen N 102.425 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 2.510 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kra... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §19 Abs4 BIVcStVO §52 Z23
Rechtssatz: Münden zwei Straßen derart zusammen, daß die Fahrstreifen beider Straßen parallel zueinander weitergeführt werden, handelt es sich um eine Kreuzung. Der nach den Vorrangregeln Wartepflichtige muß dem anderen Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifenwechsel ermöglichen, doch hat dies zur Voraussetzung, daß der Vorrangberechtigte den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig anzeigt. Sola... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1982 ereignete sich auf der "Südosttangente" in Wien im Bereich von Kaisermühlen ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und der Erstbeklagte jeweils als Lenker von ihnen gehaltener PKW beteiligt waren. Haftpflichtversicherer des PKWs des Erstbeklagten war die Zweitbeklagte. Die Auffahrt von der Donaustadtstraße zur Südosttangente war 7,5 m breit (die Situation an der Unfallstelle wurde inzwischen verändert), links von dieser Auffahrt befand sic... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Zwei voll versetzte, also nicht gegenüberliegende Einmündungstrichter zweier Straßen weisen in der Regel auf das Vorliegen von zwei selbständigen Kreuzungen hin; die Vorrangregeln des § 19 Abs 4 und 5 StVO sind hinsichtlich jeder dieser Kreuzungen anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 62/86 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVd
Rechtssatz: Bei Fahrzeugen, die nicht von einer bevorrangten Straße kommend in eine Kreuzung einfahren (im vorliegenden Fall fuhren die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge aus durch Vorrangzeichen "Vorrang geben" abgewerteten Straßenzügen in die Kreuzung ein) gilt untereinander die Vorschrift des § 19 Abs 1 StVO. Dem von rechts Kommenden gebührt daher der Vorrang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. August 1985 gegen 6.20 Uhr ereignete sich in Krems an der Donau auf der Kreuzung Hafenstraße-Klomsergasse mit der von Norden in die Hafenstraße einmündenden unbenannten Straße ein Verkehrsunfall, an dem Elisabeth T*** als Lenkerin des dem Kläger gehörenden PKW VW-Jetta GL, behördliches Kennzeichen N 225.454, und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kombi Ford Taunus 1600, behördliches Kennzeichen N 740.021, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. März 1980 gegen 21 Uhr 35 fuhr Albert G als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges auf der Umfahrungsstraße in Krieglach aus Langenwang kommend in Richtung Mitterndorf. Gendarmeriebeamte hielten ihn wegen überhöhter Geschwindigkeit an und wollten den mit Blockholz beladenen LKW-Zug zu einer Gewichtskontrolle bringen. Sie forderten G auf, bei einer Tankstelle umzukehren, doch hatte G wegen der Enge der Durchfahrtsbreite und der Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.6.1983 gegen 22 Uhr ereignete sich in Linz auf der Kreuzung Hohe Straße - Prof.Anton Lutz-Weg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mercedes 300 SEL und Georg F mit dem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW BMW 320 der Ingeborg F beteiligt waren. Der Sachschaden des Klägers von S 40.000,- und sein Anspruch auf ein Schmerzengeld von S 16.000,- sind nicht strittig. Die beklagte Partei leistete hierauf eine Teilzahlung von S 23.3... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVaStVO §19 Abs4 BIVb
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der sich auf einer durch das Vorschriftszeichen "Halt" abgewerteten Straße dem Kreuzungsbereich mit einer vorrangigen Straße nähert, in den eine weitere, durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" abgewertete Straße einmündet, hat keinen Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der letztgenannten Straße (2 Ob 136/77). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 AIIaStVO §19 Abs4 BIVcStVO §55 Abs3
Rechtssatz: Das Zeichen "Vorrang geben" am Beginn einer mittels Begrenzungslinie abgegrenzten Beschleunigungsspur verpflichtet zur Wahrung des Vorrangs des Verkehrs jenseits dieser Begrenzungslinie. Entscheidungstexte 8 Ob 253/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 8 Ob 253/82 2 Ob 177/11k ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Eine Verletzung des § 19 Abs 4 StVO liegt nur dann vor, wenn der Wartepflichtige im Zeitpunkt des Einbiegens tatsächlich in der Lage war, zu erkennen, daß er gegenüber einem anderen Fahrzeug wartepflichtig ist. VwGH vom 16.05.1962, Zl 327/62; Veröff: ZVR 1962/286 S 314 Entscheidungstexte 2 Ob 231/82 Entscheidungstext OGH 30.11.1982 2 Ob 231/... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z30StVO §17 Abs1StVO §19 Abs4 AIIaStVO §19 Abs6 AIIa
Rechtssatz: Parkt ein Personenkraftwagen derart aus, daß er zwar die rechte Fahrbahnhälfte beansprucht, die linke Fahrbahnhälfte für den fließenden Verkehr aber ohne Gefährdung freigibt, dann erscheint der im fließenden Verkehr befindliche Fahrzeuglenker, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist, zum Benützen der linken Fahrbahnhälfte analog § 17 Abs 1 StVO berechtigt und darf ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §19 Abs1 IIaStVO §19 Abs4 IVa
Rechtssatz: Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 und Abs 4 StVO idF der 6.StVONov (früher § 17 Abs 3 erster und zweiter Fall StVO idF der StVONov 1964) geht nicht schlechthin der sonst bestehenden Regelung des Vorranges an der Kreuzung vor. Entscheidungstexte 2 Ob 204/80 Entscheidungstext OGH 10.03.1981 2 Ob 204/80... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Der Wartepflichtige verstößt gegen § 19 Abs 4 StVO, wenn er durch sein Einfahren in die Kreuzung zwar den Rechtskommenden nicht behindert, aber durch das Anhalten auf der Kreuzung die Fahrbahn für den Linkskommenden zu lange verstellt. Der Wartepflichtige verstößt gegen § 19 Abs 7 StVO zwar nicht, wenn dem Bevorrangten nur eine geringfügige Ermäßigung seiner Geschwindigkeit zugemutet wird, ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Überfährt ein Kraftfahrzeuglenker beim Vorbeifahren an nach § 18 Abs 3 StVO angehaltenen Fahrzeugen zum Teil die Fahrbahnmitte, dann ist sein Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO (iF 6.Nov) dem Verstoß des wartepflichtigen Querverkehrs gegen § 19 Abs 4 gegenüberzustellen (Hier: 3 : 1 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Verkehrsteilnehmers, ähnlich wie 8 Ob 224/79). E... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Kolonnenrückstaues bis zu einer Querstraße ist das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 StVO auch in einer Vorrangstraße zu beachten. VwGH vom 08.05.1975, 47/74; Veröff: ZVR 1975/137 S 203 Entscheidungstexte 2 Ob 245/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 Ob 245/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §13 Abs1 IStVO §19 Abs4 BIVcStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Wird wegen der besonderen Länge und Schwerfälligkeit des Fahrzeuges das Einbiegen in die Straße mit Vorrang nicht in einem Zuge, sondern durch - allenfalls mehrmaliges - Vorfahren und Zurückfahren durchgeführt, so ist der Wartepflichtige, der zunächst in die Kreuzung einfahren durfte, weil der herannahende vorrangsberechtigte Verkehrsteilnehmer für ihn infolge der Straßenführ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVaStVO §19 Abs4 BIVbStVO §19 Abs7 BVII
Rechtssatz: Kann ein Kraftfahrzeug, dem durch das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z 5) oder das Vorschriftszeichen "Halt vor Kreuzung (§ 52 Z 11) der Vorrang genommen ist, wegen Sichtbehinderung nicht mit Sicherheit feststellen, ob sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer in bedenklicher Nähe befindet oder nicht, dann ist er verpflichtet, mit einer solchen Geschwindigke... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIaStVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Im Verhältnis der Fahrzeuge, die auf der Vorrangstraße kommen (sie verlassen) ....... untereinander gelten die Bestimmungen des § 19 Abs 1, dh wer von rechts kommt, hat den Vorrang. Entscheidungstexte 2 Ob 175/76 Entscheidungstext OGH 23.09.1976 2 Ob 175/76 Veröff: ZVR 1976/122 S 177 ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs4 BIVbStVO §52 Z11
Rechtssatz: Das Anhaltegebot des § 19 Abs 4 letzter Satz bzw § 52 Z 11 StVO ist absoluter Art und besteht unabhängig davon, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden ist, dem allenfalls Vorrang zu geben wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 23/76 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 2 Ob 23/76 2 Ob 136/77 Entsche... mehr lesen...