Entscheidungsgründe: Der Kläger kam am 25.Juni 1982 als Radfahrer im Ortsgebiet von Hörbranz im Zuge eines vom Erstbeklagten mit einem vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW-Zug durchgeführten Überholmanövers zu Sturz und wurde dadurch schwer verletzt. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall, stützt seine Klage subsidiär auf die Bestimmungen des EKHG und begehrt Schadenersatz in der Höhe von zuletzt S 630.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 8. Juli 1983 gegen 14 Uhr 30 als Radfahrer auf der Bundesstraße 171 in Telfs von dem nachfolgenden, vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen T 882.324 zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall und erhebt Schadenersatzansprüche in der Höhe von (zuletzt) 493.628,74 S sA; weiters stellt er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27.August 1981 ereignete sich gegen 19 Uhr auf der Bundesstraße 137 bei Km 12,8 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Wilhelm E als Lenker des Mopeds des Klägers mit dem Kennzeichen O 256.569 und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen O 4.158 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die in Richtung Wels fahrende Erstbeklagte kollidierte mit dem... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Beim Überholen eines für den Täter bekanntermaßen und überdies durch eine auffallend schwankende Fahrweise ersichtlich alkoholisierten Lenkers eines einspurigen Kraftfahrzeugs (Motorfahrrads) zur Nachtzeit mit einer Geschwindigkeit von zirka vierzig km/h durch einen seinerseits nicht unerheblich alkoholbeeinträchtigten Lenker eines einspurigen Kraftfahrzeugs, welcher einen ebenfalls alkoholisierten Beifahrer mitf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling Dietmar A der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 3 (mit Bezug auf § 81 Z 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 im Gemeindegebiet St.Pantaleon/Erla als Lenker eines Mopeds, auf dessen Sozius Herbert B mitfuhr,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §15 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs 4 StVO dient dem Schutz des zu überholenden Verkehrsteilnehmers. Entscheidungstexte 8 Ob 35/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1985 8 Ob 35/84 Veröff: ZVR 1986/77 S 212 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0027479 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28.9.1977 ereignete sich um 17,45 Uhr auf der F***** Bezirksstraße *****, in der nähe der Ortschaft D***** ein Verkehrsunfall, an dem der am ***** geborene Kläger als Radfahrer und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug VW-Bus (O *****) beteiligt waren. Dabei wurde der Kläger schwer verletzt und das Fahrrad sowie der VW-Bus beschädigt. In dem wegen dieses Verkehrsunfalles eingeleiteten Strafverfahren wurde der... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Eine allgemeine Regel über die Größe dieses Sicherheitsabstandes läßt sich nicht aufstellen; sie wird von den gefahrenen Geschwindigkeiten und der Art des überholten Fahrzeuges abhängen. Entscheidungstexte 8 Ob 293/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 8 Ob 293/82 Veröff: ZVR 1984/69 S 74 2 Ob 90/95 Entsch... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Das Gebot, einen Seitenabstand zum überholten Fahrzeug einzuhalten, gilt auch für das Rechtsüberholen. Entscheidungstexte 8 Ob 293/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 8 Ob 293/82 Veröff: ZVR 1984/69 S 74 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 15 Abs 4 StVO dient gerade dazu, bei Überholvorgängen die Gefahr von Kollisionen infolge geringfügiger Änderungen in der Fahrspur des überholten Fahrzeuges auszuschließen. Entscheidungstexte 8 Ob 123/78 Entscheidungstext OGH 12.07.1978 8 Ob 123/78 Veröff: ZVR 1979/175 S 202 2 Ob 24... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs1 IIDaStVO §15 Abs4
Rechtssatz: Der Überholende darf den Seitenabstand nicht größer als nach § 15 Abs 4 StVO erforderlich wählen, denn auch er bleibt an die Grundregel des § 7 Abs 1 StVO gebunden, dann jeweils so weit rechts zu fahren ist, als dies unter Bedachtnahme auf Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer und ohne Beschäd... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IaStVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs1 IIBStVO §15 Abs4StVO §16 Abs2 litd Z1StVO §46
Rechtssatz: Wer auf einer dreispurigen Autobahn überholt, darf den dritten Fahrstreifen nur benützen, wenn sowohl der erste als auch der zweite befahren wird. Entscheidungstexte 2 Ob 212/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 2 Ob 212/77 Veröff: ZVR 1978/274 S 336 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z25StVO §15 Abs3StVO §15 Abs4StVO §16 Abs1 litaStVO §26 Abs2
Rechtssatz: Für die Dauer der Verwendung eines der besonderen Warnsignale, mit denen nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften Einsatzfahrzeuge auszustatten sind, ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges gemäß § 26 Abs 2 StVO an die Gebote und Verbote nach § 15 Abs 3 und 4 sowie § 16 Abs 1 lit a StVO nicht gebunden. Das enthebt ihn aber nicht der allgemeinen Sorgfalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §15 Abs4StVO §68 Abs5
Rechtssatz: Gleichteiliges Mitverschulden eines Mopedfahrers, der auf dem Rücken ein Kästchen mitführte, dessen Türe aufsprang und einen mit bloß siebenundzwanzig Zentimeter Seitenabstand überholenden Personenkraftwagen beschädigte. Entscheidungstexte 8 Ob 234/76 Entscheidungstext OGH 26.01.1977 8 Ob 234/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Der Lenker des überholenden Fahrzeuges ist nicht nur zur Beobachtung des Gegenverkehrs, sondern auch zur Beobachtung des vor ihm befindlichen, zu überholenden Fahrzeuges verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 162/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 2 Ob 162/75 2 Ob 191/77 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Durchfahrtslücke von 2,50 Meter ermöglicht 1,50 Meter breitem Kraftfahrzeug ausreichenden Seitenabstand zu dem zu überholenden Kraftfahrzeug (hier: Freilandstraße nach Ortsausgang). Entscheidungstexte 2 Ob 52/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 2 Ob 52/75 Schlagworte SW: Auto European... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Daß der Überholende den vor dem zu überholenden Kraftfahrzeug (hier Autobus) liegende Fahrtraum nicht einsieht, braucht ihn an einem Überholmanöver nicht zu hindern, denn ein solcher uneingesehener Raum ergibt sich bei einem Überholmanöver zwangsläufig. Dieser Raum wird vom überholenden Fahrzeug eingesehen. Solange dieses seine Fahrt geradeaus fortsetzt kann der Überholer daraus schließen, daß sich in dem für ihn... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Wer auf einem geraden Straßenstück (Freilandstraße) einen Autobus überholt, braucht nicht mit einer von der geraden Fahrtrichtung abweichenden Bewegung des Autobusses zu rechnen (Autobus zog nach links). Entscheidungstexte 2 Ob 52/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 2 Ob 52/75 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Überholmanövers, bei dem mit einhundert km/h Geschwindigkeit in einem Abstand von fünfundsiebzig Zentimeter an einem entgegenkommenden Fahrzeug vorbeigefahren wird. Entscheidungstexte 11 Os 64/71 Entscheidungstext OGH 04.06.1971 11 Os 64/71 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 GStVO §15 Abs4
Rechtssatz: Wer als Personenkraftwagenlenker mit dreißig km/h einen mit etwa siebzehn km/h fahrenden Radfahrer im einem Seitenabstand von achtzig Zentimeter überholt, haftet für den durch einen Kontakt der Fahrzeuge dem Radfahrer entstandenen Schaden weder nach bürgerlichem, noch nach Kraftfahrzeughaftpflichtrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 368/69 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §79
Rechtssatz: Ein Abstand von 1,5 Meter ist beim Überholen eines Reiters zu knapp, wenn das Pferd erkennbar nervös ist. Entscheidungstexte 2 Ob 343/69 Entscheidungstext OGH 12.12.1969 2 Ob 343/69 Veröff: ZVR 1970/128 S 183 = LwBetr 1970,175 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §79 Abs2
Rechtssatz: Auch beim Überholen von Reitern ist die Vorschrift des § 15 Abs 4 StVO zu beachten. Entscheidungstexte 2 Ob 343/69 Entscheidungstext OGH 12.12.1969 2 Ob 343/69 Veröff: ZVR 1970/128 S 183 = LwBetr 1970,175 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0074031 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §15 Abs4StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muß größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen. Entscheidungstexte 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 11 Os 131/68 Veröff: EvBl 1970/42 S 73 = ZVR 1970/64 S 97 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §15 Abs4StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Für das Überholverbot des § 16 Abs 1 lit a StVO gibt nicht allein die Fahrbahnbreite den Ausschlag, es kommt vielmehr auf die ganze Situation, insbesondere auf das Verhalten der sonstigen vom Überholvorgang betroffenen Fahrzeuge sowie deren Art und Geschwindigkeit an. Entscheidungstexte 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §15 Abs4
Rechtssatz: Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist. Beim Überholen eines einspurigen Fahrzeuges ist unter normalen Umständen ein Seitenabstand von einem Meter ausreichend, nicht aber bei einer Fahrgeschwindigkeit von fünfundachtzig bis einhundert km/h und einer Sichtbehinderung gegenüber dem z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §14 Abs1StVO §15 Abs4StVO §20 Abs1 Ic
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 313/68 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4StVO §22
Rechtssatz: 1. Ist nach den örtlichen Verhältnissen (keine Abzweigung nach links) nicht eindeutig bestimmbar, wo ein Fahrzeuglenker nach Betätigung des linken Blinkers abschwenken werde, um links zuzufahren, so kann ein nachfolgender Kraftfahrer nicht mit Sicherheit annehmen, daß das vor ihm befindliche Fahrzeug nicht nach rechts zurückschwenken werde. 2. Unter diesen Verhältnissen ist ein Überholen in einem Seiten... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §15 Abs4StPolO §18
Rechtssatz: Mit Schwankungen eines Radfahrers muß beim Überholen immer gerechnet werden; es ist daher ein etwas größerer Sicherheitsabstand einzuhalten als beim Überholen eines mehrspurigen Fahrzeuges. Entscheidungstexte 2 Ob 94/63 Entscheidungstext OGH 25.04.1963 2 Ob 94/63 Veröff: ZVR 1963/259 S 261 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs4
Rechtssatz: Erforderlicher Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers. Entscheidungstexte 9 Os 146/61 Entscheidungstext OGH 10.10.1961 9 Os 146/61 Veröff: ZVR 1961/331 S 280 11 Os 199/64 Entscheidungstext OGH 06.10.1964 11 Os 199/64 Beisatz: Allgemein für einspuriges Fahrzeug. (T1) Veröff: ZVR 1965... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIcStVO §7StVO §15 Abs4StVO §68
Rechtssatz: Verschulden eines Radfahrers, der nicht ganz am rechten Fahrbahnrand fährt. Verschuldensteilung mit einem Motorrollerfahrer, der ihn mit zu knappem Abstande überholt. Entscheidungstexte 2 Ob 313/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 313/61 Veröff: KJ 1962,66 European... mehr lesen...