Norm
StVO §10 Abs1Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muß größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073556Dokumentnummer
JJR_19690612_OGH0002_0110OS00131_6800000_001