Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz iVm § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Abs... mehr lesen...
Norm: StVO §15
Rechtssatz: Der beim Überholen vom Lenker eines 18 m langen LKW-Zuges gegenüber einem Mopedfahrer gewählte Seitenabstand von 1 m ist im Hinblick auf die herrschende Dunkelheit, die Länge des überholenden Fahrzeuges, die bekannte Instabilität eines Motorfahrrades sowie unter Berücksichtigung der eingehaltenen Geschwindigkeit (40 km/h gegenüber 63 km/h) zu gering. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 7. 2001 ereignete sich gegen 23.15 Uhr auf der Feldkirchner Straße B 95 bei Straßenkilometer 4,0 ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Unfall schwer verletzt. Der östlichste Teil der Feldkirchner Straße verläuft von der Umfahrungsstraße der Feldkirchne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude S*****, vertreten durch Dr. Gerolf Haßlinger und andere Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Abderrahim B*****, 2.) W***** AG, *****, beide vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...
Begründung: Am 23.9.1988 ereignete sich auf der Bundesstraße 1 im Gemeindegebiet von R***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Mazda 323 und der Zweitbeklagte mit seinem bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW Golf GTI beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurde der Kläger verletzt und wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Mit der am 11.4.1989 erhobenen Klage begehrte Franz A***** - vom Alleinverschulden des Zweitbeklagten ausgehend - von den Beklagten zur... mehr lesen...
Norm: dStVO §15
Rechtssatz: Nach der mit "Liegenbleiben von Fahrzeugen" überschriebenen Bestimmung des § 15 dStVO ist sofort Warnblinklicht einzuschalten, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa einhundert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. April 1981 gegen 12,20 Uhr stieß der Kläger mit seinem PKW mit dem Kennzeichen T 264.303 auf der St.Johanner-Straße in Kitzbühel bei dem Versuch, den vom Erstbeklagten gelenkten nach links abbiegenden LKW-Zug, bestehend aus dem Zugfahrzeug mit dem Kennzeichen T 184.575 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen T 94.634, links zu überholen, gegen eine Hausmauer. Dabei wurde der Kläger verletzt und sein Fahrzeug beschädigt. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. August 1982 ereignete sich gegen 17,50 Uhr im Ortsgebiet von St. Margarethen im Bereich der Einmündung der Schulgasse in die Landesstraße 553 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des Motorrollers mit dem Kennzeichen St 18.108 und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen St 317.574 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten, als der Klä... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §114 Abs4StVO §11 Abs1StVO §15
Rechtssatz: Die Tatsache, daß im Straßenverkehr überholt wird, muß jedem Fahrschüler schon auf Grund allgemeiner Erfahrung bekannt sein. Er muß daher mit einem Überholmanöver durch andere Fahrzeuge rechnen und die Gefährlichkeit eines ohne Bedachtnahme auf den nachfolgenden Verkehr durchgeführten Wechsels der Fahrlinie einsehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 20.9.1979 gegen 10,50 Uhr auf der Taborstraße in Wien als Fahrschülerin dadurch verletzt, daß das von ihr gelenkte Motorrad von dem sie überholenden, von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen W 672.556 gestreift wurde und dadurch umstürzte. Sie behauptet das Alleinverschulden der wegen dieses Unfalles rechtskräftig strafgerichtlich verurteilten Zweit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1964 geborene Tischlerlehrling Peter A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB und des Vergegehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen fuhr der Angeklagte am 3. März 1980 gegen 19,10 Uhr mit seinem Fahrrad, an dessen Sattel er einen zirka 1 m breiten und 1,60 m langen, mit Kleinholz beladenen Einachsanh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10StVO §15StVO §17
Rechtssatz: Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr (vgl ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß all... mehr lesen...
Norm: dStVO §4dStVO §15dStVO §34
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 4, 15, 34 dStVO. Entscheidungstexte 8 Ob 166/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 166/79 Veröff: ZfRV 1981,27 (kritisch Schwind) = ZVR 1980/191 S 178 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054483 ... mehr lesen...
Norm: dStVO §15
Rechtssatz: Ein Fahrzeug bleibt im Sinne des § 15 dStVO "liegen", wenn es gegen den Willen des Lenkers zum Halten kommt und nicht sogleich wieder in Gang gesetzt werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 166/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 8 Ob 166/79 Veröff: ZfRV 1981,27 (kritisch Schwind) 2 Ob 4/89 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §2 Abs1 Z30StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Auf das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an in gleicher Richtung gehenden Personen sind allgemeine Grundsätze des Überholens anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 142/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 142/79 Veröff: ZVR 1980/3 S 10 8 Ob 93/80 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Überholens ist auf den Beginn des Überholmanövers abzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 142/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 142/79 Veröff: ZVR 1980/3 S 10 2 Ob 64/09i Entscheidungstext OGH 16.07.2009 2 Ob 64/09i Beisatz: Der erste Tatbesta... mehr lesen...
Der Erstbeklagte stieß am 17. Juli 1974 auf der Bundesstraße 114 mit dem von ihm gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW bei einem Überholmanöver den mit seinem Fahrrad nach links einbiegenden Ehegatten der Klägerin Valentin S nieder, der dabei tödlich verunglückte. Der Erstbeklagte wurde im Strafverfahren freigesprochen. Die Klägerin begehrt Ersatz der Begräbniskosten von zuletzt restlich 24 306.30 S. Bezahlung einer monatlichen Rente von 1573.3... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz: 1. Wesentlich für das "Überholen" ist das Vorbeibewegen, was bedeutet, daß das sich vorbeibewegende Fahrzeug schneller fahren muß als das andere. 2. Für den Begriff des Überholens ist ein Wechsel des Fahrstreifens, sei es vor oder nach dem Vorbeibewegen, nicht ausschlaggebend. 3. Ein gewisses Ausschwenken nach links über die Fahrbahnmitte in der Absicht, einen Überblick über die Überholmöglichkeit zu gewin... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker hat sich vor dem Überholen bei ungenügender Sicht über die vor ihm bestehende Verkehrslage zu unterrichten und darf sich zu diesem Zweck auch auf die linke Fahrbahnhälfte begeben; erst wenn er sich genügend Sicht verschafft und sich von der Hindernisfreiheit der Überholstrecke überzeugt hat, darf er mit dem Überholen beginnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Überholvorgang umfaßt die gesamte Überholbewegung - auch die Rückkehr des überholenden Fahrzeuges auf seine rechte Fahrbahnseite - die andere Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch behindern darf (§ 16 Abs 1 lit c StVO). Entscheidungstexte 7 Ob 182/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 7 Ob 182/75 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Die Grundsätze über das Überholen gelten auch für den Fall des Überholens eines langsameren Fahrzeuges uneingeschränkt (Traktor). Entscheidungstexte 2 Ob 17/73 Entscheidungstext OGH 15.02.1973 2 Ob 17/73 Veröff: ZVR 1974/61 S 107 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 1StVO §12 2StVO §15
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker, der an der Spitze einer Kolonne fährt und in einen unbedeutenden, erst im letzten Augenblick erkennbaren Seitenweg einbiegen will, schafft eine unklare Lage für den Nachfolgeverkehr und muß daher unmittelbar vor dem Abbiegen einen Kontrollblick vornehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 1/72 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §15StVO §16
Rechtssatz: Zum Begriff des Überholens. "Überholen" umfaßt die gesamte Überholbewegung. Schon mit dem Einholen des langsameren Fahrzeuges durch das schnellere ist ein Teil der Überholbewegung durchgeführt. Kommt es während des Überholvorganges zu dessen Abbrechen, so verliert das bis dahin durchgeführte Fahrmanöver dadurch nicht den Charakter eines begonnenen Überholvorganges. Vorausgesetzt ist allerdings,... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §15StVO 1960 §20 Abs1 IE
Rechtssatz: Ein Überholmanöver erfordert erhöhte Konzentration, die zu rascherer Reaktion gegenüber einer Gefahrenlage befähigt. Entscheidungstexte 2 Ob 147/69 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 2 Ob 147/69 2 Ob 162/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 2 Ob 162/75 ... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß die beklagte Partei dem Kläger aus dem Versicherungsfall vom 27. November 1965 Versicherungsschutz zu gewähren habe. Es traf folgende Tatsachenfeststellungen: Christian S. hatte in einer Fahrschule bereits siebzehn bis zwanzig Fahrstunden sowie den gesamten theoretischen Unterricht zurückgelegt, um die Führerscheinprüfung abzulegen, als er im Herbst 1965 den Kläger bat, mit ihm eine Übungsfahrt mit dem bei der beklagten Par... mehr lesen...
Norm: StVO §15VersVG §61
Rechtssatz: Zur Frage, wann die Aufforderung an einen Fahrschüler, bei einer Übungsfahrt zu überholen, grob fahrlässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 62/69 Entscheidungstext OGH 30.04.1969 7 Ob 62/69 Veröff: SZ 42/71 = VersR 1970,71 = ZVR 1970/9 S 16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...