Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr (vgl ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß alles tun, um die Durchführung von Überholmanövern zu erleichtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026847Dokumentnummer
JJR_19800626_OGH0002_0080OB00108_8000000_001