Norm
StVO §11Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeuglenker, der an der Spitze einer Kolonne fährt und in einen unbedeutenden, erst im letzten Augenblick erkennbaren Seitenweg einbiegen will, schafft eine unklare Lage für den Nachfolgeverkehr und muß daher unmittelbar vor dem Abbiegen einen Kontrollblick vornehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073681Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2010