Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Der Beurteilung nach § 5 ForstG 1975 ist jene Grundfläche zugrunde zu legen, die Gegenstand des Antrages des Feststellungswerbers oder der amtswegigen Verfahrensinitiative der Forstbehörde ist. Dies indiziert jedoch nicht eine Betrachtungsweise, die eine Bedachtnahme auf angrenzende Flächen bzw deren Eigenschaften von vornherein ausschließt. Auch schließt d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 idF 1987/576;ForstG 1975 §4;ForstG 1975 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Der im § 5 ForstG verwendete Begriff "Wald iSd Bundesgesetzes" ist seit Inkrafttreten der ForstGNov BGBl/576 1987 iSd verwiesenen Begriffsbestimmungen idF der Novelle zu verstehen (Hinweis E 25.9.1989, 88/10/0156). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Einem Erhebungsbericht der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 8. Februar 1988 zufolge hatte der Beschwerdeführer auf dem am Südrand des sogenannten "Z-Waldes" gelegenen Waldgrundstück Nr. 232/2 auf einer Grundfläche von 8 m x 6 m einen Pferdestall in Holzbauweise errichtet. Die BH hielt dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. März 1988 unter Aufforderung zur Stellungnahme diesen Sachverhalt und die Rechtslage (§ 172 Abs. 6 ForstG) sowie ihre Absicht vor, die Entfernung des widerrechtli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0063 E 19. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage der Waldeigenschaft ist eine für die Entscheidung der Forstbehörde in der Frage, ob das Rodungsverbot des § 17 ForstG befolgt wurde, präjudizielle Rechtsfrage, über welche dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren (§ 5 F... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Ablichtung der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender und insoweit unbestrittener Sachverhalt: Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 778 wurde im Grenzkataster ursprünglich mit der Benützungsart "Wald" geführt. Aufgrund des Plans Anmeldebogen 2/1975 (Planverfasser Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GZ LBD 450 VW 3 S 4/1-76) wurde für das Grundstück die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §10 Abs2;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13;VermG 1968 §34;VermG 1968 §38;VermG 1968 §44 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Systematik des VermG geht zwar hervor, daß der Grenzkataster in bezug auf Benützungsarten die Aufgabe hat, die tatsächlichen (oder rechtlich zulä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §38;VermG 1968 §8 Z2;
Rechtssatz: Das Vermessungsamt ist auch für den Fall eines Antrages des Grundeigentümers auf Erhebung der Benützungsart an den rechtskräftigen Bescheid des BMLF, mit dem für das Grundstück des Grundeigentümers die Benützungsart... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 (in der Folge: ForstG), aufgetragen, die geschädigten Waldflächen auf den Waldgrundstücken Nr. 259/2, 259/8, 259/18 und 2549/33, je KG L, zu rekultivieren und mit standorttauglichen Forstgehölzen näherer Bezeichnung wieder aufzuforsten. Auf den geschädigten Waldflächen seien 1.) eine Unterstandsfläche errichtet, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §1 Abs2;ForstG 1975 §172 Abs6 lita;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft der Grundflächen ist eine für die Entscheidung der Forstbehörden in der Hauptfrage (Wiederbewaldungsauftrag) präjudizielle, dh für die Lösung der Hauptfrage eine notwendige Grundlage bildende Rechtsfrage, insoweit eine Vorfrage iSd § 38 AVG. ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A (im folgenden: BH) vom 19. Mai 1988 wurde gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: FG), festgestellt, daß die Grundstücke Nr. 1420/8, 1420/16 und 1420/54, KG X, Wald im Sinne des Forstgesetzes seien. In der Begründung: dieses Bescheides führte die BH aus, der Beschwerdeführer habe mit Eingaben vom 24. Dezember 1987 und vom 12. Februar 1988 die Feststellung bea... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §4 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576;
Rechtssatz: In einem Feststellungsverfahren gem § 5 ForstG ist es, wenn die Beh § 4 ForstG in Betracht zieht und auch § 1 Abs 4 lit a ForstG ins Treffen geführt wurde, erforderlich, das Ausmaß der Überschirmung des forstlichen Bewuchses festzustellen, wobei bei Anwendung der Ausnahmebestimmu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576;
Rechtssatz: Die in § 3 Abs 1 ForstG enthaltene Rechtsvermutung kommt in einem Verfahren gem § 5 ForstG nicht zum Tragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100209.X01 Im RIS seit 18.06.1990 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1987, Zlen. 83/07/0384 u.a., im besonderen auf die Ausführungen unter den Punkten II und III (sie betreffen die auch im vorliegenden Fall streitgegenständlichen Grundstücke Nr. nnn/5 und Nr. nna, KG G) hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof die damals angefochtenen Bescheide, mit denen die belangte Behörde (in Bestätigung der Bescheide des Landeshauptmannes von Kärnten ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 idF 1987/576;ForstG 1975 §4 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576;VwRallg; Beachte Vorgeschichte:83/07/0384 E 26. Februar 1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/10/0156 E 25. September 1989 VwSlg 13005 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung einer Grundfläche als Wald hat ab dem Inkrafttreten der ForstGNov BGBl 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;ForstG 1975 §1 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 idF 1987/576; Beachte Vorgeschichte:83/07/0384 E 26. Februar 1987;
Rechtssatz: Ausführungen zum Verbot der antizipierenden Beweiswürdigung im Hinblick auf die Feststellung der Waldeigenschaft und in diesem Zusammenhang der Bestockungsverhältnisse. Schlagworte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1962 Eigentümer der drei zusammenhängenden Grundstücke Nr. nnn/3, nnn/4 und nn1/3 der EZ. nnnn, KG. B, im Gesamtausmaß von 5.138 m2, die laut Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Bregenz vom 23. Oktober 1984 als "Baufläche-Wohngebiet" gewidmet sind. Im November 1986 entfernte er die darauf befindlichen Bäume und Sträucher. Im Zuge des vom Beschwerdeführer angestrengten Verfahrens über eine nachträgliche Rodungsbewilligung stellte er in der am 22.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1;ForstG 1975 §4;ForstG 1975 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beurteilung einer Grundfläche als Wald hat ab dem Inkrafttreten der ForstGNov BGBl 1987/576 immer nach dem durch diese Novelle neugefaßten § 1 ForstG zu erfolgen. Es ist daher auf Grund der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides anzuwendenden geänderten Rechtslage auf ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §5;MRKZP 01te Art1 Abs1;StGG Art5;
Rechtssatz: Der VwGH hegt - jedenfalls aus der Sicht des Beschwerdefalles - keine unter dem Gesichtspunkt der Unverletzlichkeit des Eigentums verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 5 ForstG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988100214.X03 ... mehr lesen...
Index: L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNiederösterreich80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §5;ROG NÖ 1976 §15 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eine Berücksichtigung einer im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen anderen Widmung durch die Forstbehörde in der Weise, dass diese in einem Feststellungsverfahren nach § 5 ForstG an jene Widmung gebunden wäre, lässt sich der genannten Gesetzesbestimmung nicht en... mehr lesen...
Mit Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großraming vom 15. November 1985, A.Zl. 616/1985 Le/VM, wurde unter Berufung auf näher angeführte Bestimmungen des Oberösterreichischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, eine über mehrere, näher bezeichnete Grundstücke (darunter auch das Grundstück Nr. 2041, das sich im Eigentum der Beschwerdeführerin befindet) führende Straße, zum Ortschaftsweg erklärt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr Land (BH) ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §19 Abs5 litb;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Grundfläche, die Wald ist oder als solcher gilt, hat ein subjektives Recht darauf, dass diese Grundfläche die Waldeigenschaft nicht gegen seinen Willen auf gesetzwidrige Weise verliert. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0041 E 11. Februar 1986 RS 3 Stammrechtssatz Kommt die belangte Behörde auf Grund der von ihr vorgenommenen Prüfung zu Recht zu dem Ergebnis, dass ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der Rodungsfläche als für die Walderhaltung nicht besteht, dann hat eine Interessenabwägung iSd § 17 Abs 2 ForstG ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist eine für die Entscheidung der Forstbehörde in der Frage, ob die beantragte Rodung dieses Grundstückes bewilligt werden kann, präjudizielle Rechtsfrage, über welche dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren (§ 5 FG) als Hauptfrage zu entscheiden hat, somit eine Vorfrage iSd § 38 AVG 1950.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. September 1974 hatte die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau der mitbeteiligten Partei gemäß § 2 des Forstgesetzes 1852 (RGB1. Nr. 250, im folgenden kurz: FG 1852) die Bewilligung zur Rodung der Parzellen Nr. nnnn/1, KG. B., (im Ausmaß von 766 m2) und Nr. nnnn/2, KG. B., (im Ausmaß von 3.852 m2) erteilt. Aus der Begründung: dieses Bescheides geht (ebenso wie aus der bezüglichen Verhandlungsschrift vom 23. August 1974) hervor, dass die geplante Rodungsfläche der... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1852 §1;ForstG 1852 §5;ForstG 1975 §19 Abs4;
Rechtssatz: Ein Waldstreifen, der lediglich eine Breite von ca. 5 m hat, ist noch nicht als zu schützender Wald gem § 5 ForstG 1852 zu bezeichnen (Hinweis auf E 12.4.1951, 1302/50, VwSlg 2041 A/1951). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100098.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1852 §1;ForstG 1852 §5;ForstG 1975 §19 Abs4;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt nach § 5 ReichsforstG 1852 nur insoweit Parteistellung zu, als ihr Wald durch Rodung oder Schlägerung auf dem unmittelbar angrenzenden Waldgrundstück der Gefahr einer Windbeschädigung ausgesetzt wurde. In diesem begrenzten Umfang können sie Einwendungen erheben bzw. eine... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Jänner 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter Abweisung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 20. März 1986 - schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 28. Juni 1984 bis 4. Juli 1984 auf dem nordwestlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG J, ohne forstrechtliche Bewilligung einen Zufahrtsweg errichtet, wodurch eine Waldfläche in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft ist eine für die Entscheidung der Forstbehörde in der Frage, ob das Rodungsverbot des § 17 ForstG befolgt wurde, präjudizielle Rechtsfrage, über welche dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren (§ 5 ForstG) als Hauptfrage zu entscheiden hat, somit eine Vorfrage iSd § 38 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §5;
Rechtssatz: Die Frage der Waldeigenschaft von Grundstücken ist eine für die Entscheidung in der Hauptfrage - Wiederbewaldungsauftrag - präjudizielle, d.h. für die Lösung der Hauptfrage eine notwendige Grundlage bildende Rechtsfrage, somit eine Vorfrage iSd § 38 AVG 1950. Die Forstbehörden haben im Beschwerdefall die besagte Vorfrage (i... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3744/80 E 20. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch den
Spruch: eines Bescheides, der einen Rodungsantrag abweist, ist weder die Waldeigenschaft festgestellt, noch eine Feststellungsentscheidung iSd § 5 FG 1975 abgelehnt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100043.X... mehr lesen...