Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §170 Abs8;ForstG 1975 §5;VwGG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZfV 1990/2, S 138;
Rechtssatz: Wird der auf § 5 Abs 1 und 2 ForstG gestützte Feststellungsbescheid, dass kein Wald iSd ForstG vorliegt, NACH Einbringung der Beschwerde des Bundesministers gegen den Rodungsbewilligungsbescheid, also (erst) im Zuge des ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Februar 1983 hat die Bezirkshauptmannschaft Hallein (BH) der mitbeteiligten Partei (MB) gemäß §§ 17, 18 und 19 des Forstgesetzes 1975 (FG) die forstrechtliche Bewilligung erteilt, den südlichen Teil ihres Grundstücks Nr. 3/153, KG. X, im Ausmaß von ca. 3565 m2 gemäß Lageplan unter Einhaltung bestimmter Auflagen zu roden. Die Einwendungen der beiden Beschwerdeführer wurden gleichzeitig mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen abgewiesen. Auf Gru... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstücks Nr. n1 KG. T beantragte am 14. Juli 1982 bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (BH) die Feststellung gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 (FG), dass eine in einem Lageplan näher bezeichnete Teilfläche dieses Grundstücks im Ausmaß von ca. 500 m2 nicht Wald im Sinne des FG sei. Die BH gelangte nach Einholung eines Gutachtens eines forsttechnischen Amtssachverständigen in ihrem Bescheid vom 25. Jänner 1983 in Spruchpunkt I jedo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. n1 der KG X, Gerichtsbezirk Ybbs. Laut Eintragung in Gutsbestandsblatt der entsprechenden Grundbuchseinlage weist dieses Grundstück die Kulturgattung Wald auf. Mit Datum 1. Februar 1977 erstattete das Gendarmeriepostenkommando X bei der Bezirkshauptmannschaft Melk die Anzeige, der Beschwerdeführer habe in der Zeit von 1975 bis 27. Jänner 1977 auf seinem Grundstück südlich des A-sees nn von X den Auwald im Ausmaß von sc... mehr lesen...