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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1;Rechtssatz
Der Eigentümer einer Grundfläche, die Wald ist oder als solcher gilt, hat ein subjektives Recht darauf, dass diese Grundfläche die Waldeigenschaft nicht gegen seinen Willen auf gesetzwidrige Weise verliert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100177.X01Im RIS seit
29.01.2007Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008