RS Vwgh 1989/4/17 88/10/0214

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Veröffentlicht am 17.04.1989
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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §5;
ROG NÖ 1976 §15 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Eine Berücksichtigung einer im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen anderen Widmung durch die Forstbehörde in der Weise, dass diese in einem Feststellungsverfahren nach § 5 ForstG an jene Widmung gebunden wäre, lässt sich der genannten Gesetzesbestimmung nicht entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100214.X02

Im RIS seit

18.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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