Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Merdan A*****, über den Revisionsrekurs des Minderjährigen, vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Amt für Jugend und Familie Rechtsvertretung Bezirk 10, Van-der-Nüll-Gasse 20, 1100 Wien), gegen den Beschluss des Landesgerichts f... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden ehelich geborenen minderjährigen Kinder haben im Herbst 2006 die häusliche Gemeinschaft aufgelöst. Die beiden Minderjährigen leben bei ihrer Mutter, die auch die Familienbeihilfe bezieht und sind als Schüler ohne Einkommen. Der Vater bezieht aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 5.100 EUR (12 mal jährlich). Die Minderjährigen beantragten, den Vater ab 1. 12. 2006 zu einer monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Minderjährigen blieben aufgrund eines pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleichs vom 26. November 2004 weiterhin gemeinsam mit der Obsorge für ihre mj Tochter betraut. Mit Punkt 2. seines Beschlusses ON 1007 wies das Erstgericht Anträge des Vaters (offenbar ua den vom 11. Jänner 2007, ON 835, worauf sich dieser nunmehr bezieht), ihm mittels einstweiliger Verfügung die Pflege und Erziehung zu übertragen, ab. Mit seinem Rekurs begehrte der Vater die A... mehr lesen...
Begründung: Der Vater (Antragsgegner) ist aufgrund eines am 9. 11. 1995 vor dem Bezirksgericht Hietzing (7 C 119/95b) geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleichs verpflichtet, monatliche Unterhaltsbeiträge von 683,12 EUR (9.400 S) für seinen am 3. 10. 1987 geborenen Sohn Christopher (Erstantragsteller) und von 603,18 EUR (8.300 S) für seinen am 19. 9. 1991 geborenen minderjährigen Sohn Oliver (Zweitantragsteller) zu bezahlen. Die beiden Unterhaltsberech... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern beider Antragstellerinnen wurde am 5. November 2004 geschieden. Beide Kinder verblieben in der Obsorge der Mutter, welche mit diesen gemeinsam weiterhin das den Eltern je zur Hälfte gehörende Einfamilienhaus bewohnt. Das monatliche Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters betrug inklusive der Sonderzahlungen 2002 4.885,73 EUR, 2003 4.410 EUR, 2004 4.458 EUR und 2005 4.791,73 EUR. Darin sind Sachbezüge für einen Pkw in Höhe von 323,76 EUR monatlich bis ... mehr lesen...
Begründung: Einem Unterhaltsfestsetzungsantrag der Mutter als Vertreterin des mj Stefan B***** trat dessen geldunterhaltspflichtiger Vater Herbert B***** mit dem Argument entgegen, er bezahle ohnedies EUR 450,-- monatlich an Kindesunterhalt, ein höherer Unterhalt sei weder durch den Bedarf des Minderjährigen noch durch seine Einkommensverhältnisse gerechtfertigt. Das Erstgericht setzte nach Einholung einer Gehaltsauskunft des Unterhaltspflichtigen den für den Minderjährigen zu bezah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Pascal K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Thomas S*****, vertreten durch Mag. Heimo Fresacher und Mag. Gerald Krenker, Rechtsanwälte in Wolfsberg, gegen den Beschluss des Landesger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer sowie Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Hannes S*****, vertreten durch seine Mutter Helga S*****, ebendort, diese vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold, Rechtsanwälte in Mistelbach... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist Österreicherin. Deren Vater verpflichtete sich im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 19. April 2004 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 850 EUR. Der Vater war in Polen ein angesehener Privatdetektiv, bis Herbst 2005 auch Abgeordneter des polnischen Parlaments, vor dem polnischen EU-Beitritt offizieller Beobachter in Brüssel, nach dem Beitritt bis zur Wahl des neuen EU-Parlaments EU-Parlamentarier für Polen. Dennoch b... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist für Desiree und Michelle B***** geldunterhaltspflichtig. Die Vorinstanzen haben für den Zeitraum ab 1. 8. 2004 eine Erhöhung dieser Geldunterhaltsverpflichtung vorgenommen. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 20. 4. 2005 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Vater, ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 1.500 1. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je EUR 325 zu bezahlen 2. bei länger als zweitägigen Schulausflügen 50 % der Kosten zu übernehmen und die beiden 1995 bzw 1997 geborenen Kinder mindestens drei Mal jährlich einzukleiden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, der die alleinige Obso... mehr lesen...
Begründung: Der mj Bernhard M***** entstammt der im Jahr 1995 geschiedenen Ehe seiner Eltern Oskar M***** und Ingeborg M*****. Er besucht die Fachschule für Computer- und Kommunikationstechnik in K***** und lebt bei seiner Mutter. Sein Vater ist geldunterhaltspflichtig und hat seit 1. 9. 1997 monatlich 4.500 S zu bezahlen. Dieser Unterhaltsfestsetzung, die im Einvernehmen mit dem Vater erfolgte, lag eine Unterhaltsbemessungsgrundlage in Höhe von rund 36.000 S zugrunde. Die Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Die unter Sachwalterschaft stehende Erblasserin starb am 10. Oktober 2003. Das Erstgericht wies im Verlassenschaftsverfahren (AZ 4 A 173/03f) einen allein vom 1. Revisionsrekurswerber (er ist der Vater des 2. Revisionsrekurswerbers) an dieses „als Pflegschafts- und Verlassenschaftsgericht" gerichteten - aber als ein von beiden eingebracht bezeichneten - Antrag auf bestimmte Nachforschungen iSd § 98 AußStrG 1854 (AZ 4 P 100/02i-45) ab. Es sei nicht Aufgabe des Verlassens... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von EUR 510,-- ab 1. 8. 2003 für seine am 7. 8. 1997 geborene Tochter und von EUR 528,-- ab 1. 1. 2005 für seinen am 1. 1. 1999 geborenen Sohn verpflichtet. Weitere Unterhaltspflichten bestehen nicht. Er erzielte im Jahr 2003 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von EUR 4.708,67. Am 22. 7. 2005 beantragte der Vater, die ab 1. 10. 2005 monatlichen Unterhaltsbeiträge für jedes Kind auf EUR 454,-- herabzuset... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 6. 1989 geborene Julian ist ein uneheliches Kind seiner Mutter Barbara Z*****, der auch die Obsorge zukommt und in deren Haushalt in Lienz das Kind lebt, sowie des Vaters Dipl. Vw. Michael P*****. Dieser wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 2. 2005, bestätigt mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 15. 4. 2005, zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge für seinen Sohn in Höhe von EUR 558 vom 1. 7. bis 31. 12. 2001, E... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses damit begründet, dass durch höchstgerichtliche Rechtsprechung zu klären sei, wann der Umstand des Bezugs der Familienbeihilfe aktenkundig sei und es daher keines diesbezüglichen Vorbringens des Unterhaltsschuldners bedürfe, wann eine entsprechende Anleitungspflicht des Erstgerichtes bestehe und wie weit die Neuerungserlaubnis im Zusammenhang mit der steuerlichen Entlastung des Unterhaltssc... mehr lesen...
Begründung: Der Vater Ing. Manfred T***** wohnt seit 25. 10. 2004 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den drei Kindern; diese befinden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Er verfügt über ein monatliches Durchschnittseinkommen von EUR 3.807,-- inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, jedoch exklusive sonstiger Sonderzahlungen und Reisekosten. Sein jährliches Bruttoeinkommen exklusive Sonderzahlungen, Reisegebühren und Sozialversicherungsbeiträgen beträgt EUR 71.678,--. Er ist n... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde als Vater der Beklagten zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet und der Beklagten zur Hereinbringung eines Rückstands von 1.351,70 EUR sowie von monatlich 450,57 EUR die Forderungsexekution nach § 294a EO bewilligt. Der Kläger wurde als Vater der Beklagten zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet und der Beklagten zur Hereinbringung eines Rückstands von 1.351,70 E... mehr lesen...
Begründung: Dem Minderjährigen wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 12. 2004 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1. 10. 2004 bis 31. 3. 2006 Vorschüsse in der Höhe von monatlich EUR 167,15 gewährt. Dem Minderjährigen wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 12. 2004 auf die Unterhaltsverpflichtung seines Vaters gemäß Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG für die Zeit vom 1. 10. 2004 bis 31. 3. 2006 Vorschüsse in der Höhe v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen den Streitteilen ist aufrecht. Die zu 2 C 181/03b des Bezirksgerichtes St. Pölten eingebrachte Scheidungsklage der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) wurde mit Urteil vom 22. 9. 2004 mangels unheilbarer Zerrüttung der Ehe abgewiesen. Die Beklagte erhob Berufung und brachte eine Wiederaufnahmsklage ein, die das Bezirksgericht St. Pölten mit Urteil vom 21. 6. 2005 abwies. Am 14. 10. 2003 wurde nach Wegweisung der klagend... mehr lesen...
Begründung: Der Vater verpflichtete sich im Scheidungsvergleich vom 19.7.1994 nach § 55a EheG dazu, für die Minderjährige einen monatlichen Unterhaltsbetrag von umgerechnet EUR 181,68 zu bezahlen. Erstmals mit Beschluss vom 7. 8. 1995 wurden der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt, die in der Folge weiter gewährt wurden. Der Unterhaltstitel wurde nie erhöht. Am 14. 6. 2000 beantragte der Vater eine Unterhaltsherabsetzung, weil über sein Vermögen das ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder, die sich in der Obsorge der Mutter befinden, war auf Grund eines Vergleiches vom 6. 8. 1999 verpflichtet, zum Kindesunterhalt des mj. Philipp monatlich S 7.200 (EUR 523,24), des mj. Thomas monatlich S 7.200 (EUR 523,24) und der mj. Kristina monatlich S 6.300 (EUR 457,84) beizutragen. Dieser Regelung lag ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Vaters von S 45.000 (EUR 3.270,28) zugrunde. Mit Antrag vom 9. 10. 2001 begehrte der Vater d... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen im Jahr 1993 die Ehe, der die Kinder Alexander geboren am 31. 10. 1994 und Niklas geboren am 9. 9. 1996 entstammen. Nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs und eines unbezahlten weiteren Karenzjahres begann die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) cirka Mitte des Jahres 1999 wieder beim Finanzamt F*****, sie ist pragmatisierte Beamtin, zu arbeiten. Sie verdient monatlich inklusive Sonderzahlungen EUR 991 netto. Der Beklagte und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die den Kindern gewährten Unterhaltsvorschüsse für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2005 auf monatlich 65 EUR je Kind herab, weil der Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, Krankengeld von monatlich rund 731,70 EUR beziehe und daher nur in der Lage sei, Unterhalt in der Höhe zwischen dem absoluten Existenzminimum von rund 600 EUR und dem tatsächlichen Einkommen zu bezahlen. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses d... mehr lesen...
Begründung: Die 1992 in Wien geborene und auch in Pflege ihrer Mutter dort lebende Minderjährige ist wie ihre geschiedenen Eltern türkischer Staatsangehörigkeit. Ihr Vater, der nunmehr in Deutschland lebt, wurde mit Beschluss vom 9. März 1994 ON 20 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 2.000 S verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte dem Kind mit Beschluss vom 14. Oktober 2004 Unterhaltsvorschüsse von monatlich 145,34 EUR für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2007.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj Kinder Anna-Maria und Fabian wurde geschieden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, die sich ebenso wie der Vater wieder verheiratet hat, betreut und versorgt. Der Vater hat ihnen Geldunterhalt zu leisten: Zuletzt wurde er ab 1. 9. 2000 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von je EUR 525,-- verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein monatliches Nettoeinkommen von rund EUR 4.070,-- (S 56.000,--) zugrunde. Mit Bescheid des Bundesminis... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Scheidungsvergleichs vom 26. 7. 2000 war der Vater der minderjährigen Lukas und Sophia E***** zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 4.500 (= 327,03 EUR) verpflichtet. Als Bemessungsgrundlage wurde sein Einkommen in Höhe von S 30.000 monatlich netto herangezogen. Mit Antrag vom 7. 2. 2003 begehrte der Vater die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsleistung ab August 2000 für den minderjährigen Lukas auf EUR 136 und für die minderjährige Sop... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde mit rechtskräftigem Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 14. Jänner 1994 geschieden. Der unterhaltspflichtige Vater (im Folgenden nur Vater) der beiden Kinder ist auf Grund des gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs vom 14. Jänner 1994 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 3.200 S = 232,55 j für den mj. Marco, geboren am 11. Dezember 1991, und von 2.800 S = 203,48 j für den... mehr lesen...
Begründung: Die 1973 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 31. 12. 2001 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 21. 1. 2004 rechtskräftig. Bereits 1994 gab es Verhandlungen zwischen den Ehegatten über eine eventuelle Aufteilung des Vermögens. Zu Weihnachten 1995 zog sich der Antragsgegner in die Dachgeschosswohnung des Hauses, in dem die gemeinsame Ehewohnung lag, zurück. Ab diesem Zeitpunkt separierte er sich fast zur Gänze von... mehr lesen...