Norm
MSchG 1970 §14Rechtssatz
Beim Ähnlichkeitsvergleich bei Arzneimitteln oder anderen pharmazeutischen oder chemischen Produkten weiß das Publikum, daß gerade in dieser Branche Warenzeichen vielfach so gebildet werden, daß einer beschreibenden oder überhaupt im freien Verkehr befindlichen Warenbezeichnungen eine - häufig lateinisch oder griechisch klingende - Endung - angehängt wird; es hat sich daran gewöhnt, solchen häufig vorkommenden Stammwörtern keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und aus allfälligen Übereinstimmungen in diesem Bereich oder zumindest auf organisatorische oder wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Herkunftsstätten zu schließen, vielmehr auch relativ geringfügige Abweichungen zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0066742Dokumentnummer
JJR_19741001_OGH0002_0040OB00334_7400000_001