Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Das Wort "Exotique" ist bei einem Unternehmen, das sich mit der Einfuhr exotischer Waren befaßt, als rein beschreibender Hinweis auf die vertriebenen Waren kein unterscheidungskräftiges Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 9 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078977Dokumentnummer
JJR_19731218_OGH0002_0040OB00342_7300000_003