RS OGH 1974/2/19 4Ob301/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1974
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Norm

MSchG §1
UWG §2 D11
UWG §9 B5

Rechtssatz

Wettbewerbswidrig im Sinne des § 2 UWG könnte sein, wenn der unrichtige Anschein erweckt wird, das Unternehmen, das eine bestimmte Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet, sei ein vom Markeninhaber oder einem Rechtsnehmer ausgewähltes Geschäft, über welches der Detailverkauf der Markenware im Rahmen der dafür aufgebauten Organisation abgewickelt wird (Lanvin Parfums).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0066841

Dokumentnummer

JJR_19740219_OGH0002_0040OB00301_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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