Norm
EO §389 VBRechtssatz
Zwar wird regelmäßig die behauptete Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens im Sinne § 9 Abs 3 UWG durch Vorlage eines entsprechenden Handelskammergutachtens oder eines sonstigen Sachverständigengutachtens bescheinigt, doch kann auch Vernehmung von Auskunftspersonen oder Parteien als Beweisanbot ein taugliches Bescheinigungsmittel sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0005490Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013