Norm
HGB §23Rechtssatz
Wird nur ein Teil eines Geschäftsbetriebes mit dessen Firmenbezeichnung übertragen, dann darf dies nicht zu einer Aufspaltung oder Vervielfältigung der Bezeichnung führen, da sonst Irreführungen zu befürchten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061611Dokumentnummer
JJR_19930420_OGH0002_0040OB00035_9300000_001