RS OGH 1994/3/8 4Ob13/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

MSchG §4
UWG §9 C3a

Rechtssatz

Ob verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den jemand mit durchschnittlichen Englischkenntnissen üblicherweise hat. Nur ein geringer Teil der angesprochenen Verkehrskreise wird daher wissen, was "Knight" bedeutet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066618

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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