RS OGH 1994/3/8 4Ob13/94, 4Ob119/06p

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

UWG §9 C3a

Rechtssatz

Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. "Ritter-Knight"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079011

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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