Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. "Ritter-Knight"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079011Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_006