Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Hannes Jarolim, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verein „J*****, vertreten durch Dr. Stephanie Merckens, Rechtsanwäl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** AG, ***** vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M***** GmbH, ***** 2. Robert Z*****, und 3. Ing. W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Propst eines katholischen Stiftes und war bis Anfang Juli 2004 Leiter des St. Pöltner Priesterseminars. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins, der Zweitbeklagte ist ihr journalistischer Mitarbeiter. In der Ausgabe vom 5. 7. 2004 des Magazins erschien ein Artikel des Zweitbeklagten, in dem über eine mutmaßliche Pornoaffäre im Priesterseminar berichtet wurde. Kriminalisten seien auf Fotos gestoßen, die Pri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** - srl, *****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagte Partei A****... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eine Stiftung öffentlichen Rechts, die zum Zweck der Erfüllung des Auftrags des Österreichischen Rundfunks errichtet wurde. Er ist zur umfassenden Information unter anderem über sportliche Fragen und zur Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung verpflichtet. Der Beklagte ist ein registrierter Verein, der die Profifußballmannschaft „FC Superfund" unterhält. Die Mannschaft ist in der höchsten österreichischen Fußballspielk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Gudrun P*****, vertreten durch Dr. Josef Peißl, Rechtsanwalt in Köflach, gegen die beklagte Partei Anton F*****, vertreten durch Mag. Klaus Rieger, Rechtsanwalt in Bärnbach, wegen Un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur und ist Medieninhaberin mehrerer Magazine, darunter des Seniorenmagazins "Unsere Generation". Sie wurde im Dezember 2002 vom Österreichischen Seniorenrat mit der Durchführung der Initiative "Seniorkom" beauftragt, die unter der Patronanz des Österreichischen Seniorenbundes steht, von allen politischen Lagern unterstützt und von zahlreichen Wirtschaftspartnern - darunter die Telekom Austria - gesponsert wird. Die Initiative soll ä... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte veröffentlichte im September 2001 im Internet mehrere Artikel über den Wohlfahrtsfonds der klagenden Ärztekammer eine Versorgungseinrichtung mit zweckgebundenem Sondervermögen. In diesen Artikeln wurde heftige Kritik am Versorgungssystem geübt. Die Klägerin begehrt die Unterlassung, den Widerruf und die Veröffentlichung des Widerrufs folgender rufschädigender Behauptungen: die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekamm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das Einkaufszentrum „P***** City", die Beklagte das 700 Meter davon entfernte Einkaufszentrum „U***** Shopping". Das Einkaufszentrum der Klägerin wird umgebaut (Bauetappe V), wobei ein eingeschoßiger Lebensmittelmarkt durch einen mehrgeschoßigen Trakt (bestehend aus einem Untergeschoß, drei Geschäftsebenen und einem aufgesetzten Technikgeschoß) ersetzt wird; für diese Änderung des bestehenden Einkaufszentrums liegt ein rechtskräftiger Bescheid de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche im Betrag von 726.730 EUR geltend. Sie habe die Beklagte mit der Ermittlung des Unternehmenswerts einer AG, an der sie sich beteiligen wollte, einschließlich deren Tochtergesellschaften, und der Durchführung einer Financial Due Diligence beauftragt. Die Beklagte sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Unternehmenswert zum 29. September 2000 zwischen 23 und 28 Mio DM gelegen sei. Auf Grund dieser Unternehmensbewertung habe ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur behaupteten Aktenwidrigkeit: Wenngleich sich das Erstgericht des Vorprozesses (16 Cga 72/01p) vornehmlich mit einem Kündigungsgrund iSd § 32 Abs 2 Z 6 VBG auseinandergesetzt hatte, kann doch nicht übersehen werden, dass von der Dienstgeberin ausdrücklich (AS 45) der Kündigungsgrund der gröblichen Dienstpflichtverletzung iSd § 32 Abs 2 Z 1 VBG geltend gemacht und dieser vom Berufungsgericht des Vorprozesses (12 Ra 96/04f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte richtete am 6. 6. 2000 an das „Amt der Oö. Landesregierung, Gemeindeaufsichtsbehörde, zu Handen Herrn Dr. K*****" ein Schreiben folgenden Inhalts: „Aushändigung von Unterlagen Sehr geehrter Herr Dr. K*****! Wie bereits in unserem heutigen Telefonat besprochen ersuchen wir um Überprüfung, ob uns seitens der Gemeinde O***** in diverse Unterlagen, welche das Bestehen bzw Nichtbestehen eines Wasserbezugsrechts bestätigen sollten, Einsicht zu gewähren is... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Judikatur setzt der Unterlassungsanspruch eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird, voraus (vgl RIS-Justiz RS0037660 mwN, zuletzt OGH 4 Ob 247/03g). Hat der Beklagte bereits gegen diese Unterlassungspflicht verstoßen, so hat er die Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich gewichtige Anhaltspunkte dazu ergeben, dass er gewillt ist von künfti... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei (Land Kärnten) gibt seit April 2004 in ihren Haustankstellen beim Straßenbauamt Klagenfurt und in weiteren sieben Straßenmeistereien Dieseltreibstoff zum Einkaufpreis an die Allgemeinheit ab. Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Schutzverband, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs 1.) öffentliche Tankstellen zu bewerben und/oder zu betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts die Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die
Begründung: der Entscheidung auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph 508 a, Absa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt einen Versandhandel. Der Kläger, der von ihr schon öfters Werbezusendungen und Gewinnspielunterlagen bekommen hatte, erhielt im Mai 2002 von ihr eine an ihn persönlich adressierte Zusendung in einem Kuvert mit auffällig großen Aufdrucken "PERSÖNLICH" und "VERTRAULICH" sowie auf der Rückseite "G***** I*****" und "In einem Geldtransporter stehen EUR 40.000,-- zur Auszahlung bereit!". In dem Kuvert befanden sich ein Computerbrief des "General-... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1. 7. 2004 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, "es im eigenen Namen und/oder durch Dritte ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Informationen über die B***** Privatstiftung (Klägerin), zu deren Geheimhaltung sich die Beklagte nach außen verpflichtet hat, an Dritte, so insbesondere an das Nachrichtenmagazin "Profil" und/oder andere Medien und/oder Personen weiterzugeben, sohin insbesondere künftig hin d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christian Hopp, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagten Parteien 1. S*****AG, *****, und 2. Dr. Gerhard D*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach es auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck ankomme und mehrdeutige Aussagen stets im für den Ankündigenden ungünstigsten Sinn auszulegen seien. Hätte das Rekursgericht die beanstandeten Äußerungen in diesem Sinn ausgelegt, so wäre es zum Ergebnis gelangt, dass di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Herabsetzende Äußerungen können sich auch gegen eine Mehrzahl fremder Unternehmer richten, sofern sie nur geeignet sind, den Betrieb des Geschäftes oder den Kredit der Inhaber dieser Unternehmen zu schädigen, und der betroffene Personenkreis nicht unabsehbar groß ist. Es genügt, dass der Vorwurf auf das klagende Unternehmen und/oder dessen Waren oder Leistungen bezogen werden kann (stRsp ua ÖBl 1987, 97 - AVANTI mwN; WB... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Geschäftsführer des zweitklagenden Transportunternehmens, eine Gesellschaft mbH, die ihren Sitz in Österreich hat und in ihrer Firma den Nachnamen des Erstklägers und seines Bruders Karl führt, der Geschäftsführer eines Transportunternehmens mit dem Sitz in Luxemburg ist. Gesellschafter der Zweitklägerin sind der Erstkläger und seine drei Brüder Karl, Othmar und Martin. Die Zweitklägerin ist das einzige Transportunternehmen in Österreich, das den Nam... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C3UWG §7 A
Rechtssatz: Die Mitgliederwerbung von Gewerkschaften ist nicht Teil des geschäftlichen Verkehrs. Entscheidungstexte 4 Ob 123/04y Entscheidungstext OGH 18.08.2004 4 Ob 123/04y Veröff: SZ 2004/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119286 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Möbelproduzent, die Erstbeklagte ein Möbelhandelsunternehmen, der Zweitbeklagte ihr geschäftsführender Alleingesellschafter. Im zu 10 Cg 122/00w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz geführten Verfahren wurden die Beklagten schuldig erkannt, es ab sofort zu unterlassen, ihr Unternehmen unter der Bezeichnung "Wiener Werkstätten" zu bewerben und die von ihrem Unternehmen erzeugten und/oder vertriebenen Waren unter der Bezeichnung "Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein eingetragener Verein. Zu seinen Aufgaben gehört ua die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Bildungs- und Kulturarbeit, berufliche Weiterbildung, Mitwirkung an und Durchführung von Freizeitgestaltung, Schaffung und Führung von Erholungsheimen und Feriendörfern sowie, Solidaritätsversicherung. Die selbstständig betriebenen Tätigkeiten dienen wirtschaftlichen Zwecken, auch wenn ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Konkurrenten auf dem Gebiet der Luft- und Kältetechnik. Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen des internationalen R*****-Konzerns, Lizenznehmerin der internationalen Marke "L*****" und Alleinimporteurin von Luftfiltern der Z***** AG. Wegen der Verwendung des Zeichens "L*****" in Form des von der Z***** AG (der Lieferantin der Beklagten) sowie von der Klägerin und der H. u. B. T***** GesmbH gebrauchten Logos ist beim Erstgericht ein Verfahren zwis... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu den Rekursen beider Parteien gegen den Aufhebungsbeschluss Die Klägerin ist ein kroatischer Tabakkonzern, der auch im Bereich des Tourismus tätig ist. Der Erstbeklagte ist Hotelier; er ist über eine Holding-GmbH faktisch Mehrheitseigentümer der Gesellschaft, die auf der Katarinen-Insel vor Rovinj ein Hotel betreibt. Weitere Gesellschafterin ist eine Gesellschaft, an der die Klägerin mehrheitlich beteiligt ist. Zwischen dieser Gesellschaft und der das Hotel auf de... mehr lesen...