Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmerinteressen. Die Beklagte vertreibt österreichweit Treibstoffe der Marke „S*****"; sie wirbt für diese Treibstoffe und ist für den gemeinsamen Werbeauftritt der Markentankstellen verantwortlich. Die Beklagte bot ab September 2007 eine neue Dieselsorte an. Ein unabhängiges Institut hatte diese Sorte nach einer Europäischen
Norm: getestet und aufgrund der von ihm zugrundegelegten Durchschnittswerte errechnet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiswochenendpublikation „Weekend Magazin", Regionalausgabe Vorarlberg, die sie alle zwei Wochen an ausgewählte Vorarlberger Haushalte (etwa 74,2 % aller Haushalte in Vorarlberg) verteilt. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitschrift „week", die 14-tägig am Freitag unentgeltlich an Vorarlberger Haushalte verteilt wird. Beide Streitteile wenden sich an einen im Wesentlichen gleichartigen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache klagenden Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Josef Broinger und Mag. Markus Miedl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, *****, v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****, vertreten durch Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Marcus W*****, vertreten durch Mag. Franz ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei (Land Kärnten) gibt seit April 2004 in ihren Haustankstellen beim Straßenbauamt Klagenfurt und in weiteren sieben Straßenmeistereien Dieseltreibstoff zum Einkaufpreis an die Allgemeinheit ab. Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Schutzverband, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs 1.) öffentliche Tankstellen zu bewerben und/oder zu betr... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anerkenntnisurteils des Landesgerichts Salzburg vom 27. Mai 2002, schuldet die Klägerin im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Unterlassung, 1.) für den Dateneintrag in einem Verzeichnis, insbesondere einem Internet-Branchenverzeichnis unter der Domain "www.online-branchen-register-at" oder einem sonstigen Firmenverzeichnis bei Unternehmen, mit denen bisher keine Geschäftsbeziehung für derartige Datenveröffentlichungen und/oder Einträge be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", eines Verzeichnisses aller erfassbaren inländischen Unternehmen. Jedes Unternehmen ist mit einem kostenlosen Eintrag innerhalb jener Branche, die auf ihren Geschäftsbereich zutrifft, enthalten; Hervorhebungen und Anzeigen können gegen Entgelt bewirkt werden. Dieses Verzeichnis wird österreichweit unter dem Titel "Österreichisches Telefonbuch Home" auch auf CD-Rom gegen Entgelt angeboten. Der Beklagte is... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin eines Verzeichnisses aller erfassbaren Telefonteilnehmer und Unternehmen Österreichs. Dieses Verzeichnis mit dem Titel "Superpages" erscheint in Regionalausgaben mit jeweils folgender Gliederung: Weiße Seiten (alle erfassbaren Telefonteilnehmer einer Region), Gelbe Seiten (alle erfassbaren Unternehmen dieser Region) und alphabetische Auflistung aller im Verzeichnis erfassten Unternehmen. Alle erfassbaren Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta und einer inländischen Betriebsstätte, die im Firmenbuch eingetragen ist; sie bietet über das Internet ua über die von ihr zur Nutzung angemieteten Domains phonesex.at und sadoland.at Telefondienstleistungen und Live-Cam-Darbietungen pornografischen Inhalts an. Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Wien, das im wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie die Klägerin. Sie stellt unter den Domai... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1aUWG §28a
Rechtssatz: Um unseriösen Geschäftspraktiken auch mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnen zu können, bedarf es bei Beurteilung der Irreführungseignung im Zusammenhang mit § 28a UWG eines strengen Maßstabs. Unlauter handelt, wer im Zusammenhang mit der Anbahnung einer neuen Geschäftsbeziehung unter Verwendung von Zahlscheinen oder ähnlichen Drucksorten wirbt, ohne in einer jeden Zweifel ausschließenden Wei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewirbt österreichweit die Eintragung von Firmendaten in ein „Firmenregister" im Internet; das dabei verwendete Schreiben besteht aus einem Blatt im Format A 4 mit folgendem Aussehen: Der angeschlossene, bereits mit den wesentlichen Daten (Betrag, Auftraggeber, Empfängerin, Kontonummer Empfängerin, Verwendungszweck) vorgedruckte Zahlschein ist nicht auf den ersten Blick sichtbar, weil er zwar durch eine perforierte Linie mit dem zuvor abgebildeten Werbesch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei G***** GmbH, ... mehr lesen...
Norm: UWG §28a
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 28a UWG ist nicht erfüllt, wenn für den durchschnittlich aufmerksamen Adressaten (Unternehmer bzw Unternehmensleiter) klar der Angebotscharakter des Schreibens erkennbar ist. Entscheidungstexte 4 Ob 303/02s Entscheidungstext OGH 25.03.2003 4 Ob 303/02s 4 Ob 45/11p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende österreichische Aktiengesellschaft ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", die Bestandteil der Telefonbücher der Telekom Austria sind; dabei handelt es sich um das Verzeichnis aller erfassbaren Unternehmen Österreichs, die mit einem Eintrag innerhalb ihrer jeweiligen Branche enthalten sind. Die beklagte Aktiengesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz betreibt eine Datenbank unter der Bezeichnung "Made in Austria", in der sich ua... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat zu § 28a UWG bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Befolgung des § 28a UWG den unmissverständlichen und graphisch deutlichen Hinweis verlangt, dass es sich nur um ein Vertragsangebot handelt (4 Ob 1/02d = ecolex 2002/176, 444 [Reitböck] = wbl 2002, 381 = ÖBl-LS 2002/130 - "Internet Branchenverzeichnis"; 4 Ob 175/02t). Wird etwa das (für sich allein wohl klarstellende) Wort OFFERT (oder auch Angebo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Betreiberin des Regionalradiosenders "Antenne Steiermark", der seine Einnahmen aus den Erträgen von Radiowerbung erzielt. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" und als solche für die Erstellung des redaktionellen Teiles zuständig. Ihre persönlich haftendende Gesellschafterin ist die K***** GmbH, die auch persönlich haftende Gesellschafterin der K***** GmbH & Co Vermögensverwaltungs KG ist. Letzter... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Verbands ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "ÖHG Öffentliches Handels- und Gewerberegister" ein Internet-Branchenverzeichnis. Der Beklagte wirbt um Einschaltaufträge mit einem Schreiben, das er an Unternehmen versendet, mit denen er vorher in keiner Geschäftsverbindung stand. Das Schreiben ist wie folgt gestaltet: Der Beklagte versendet das Schreiben (auch) an Unternehmen, die neu im Firmenbu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin, Medieninhaberin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", die Bestandteil der Telefonbücher der Telekom Austria (AG) sind. Darin sind alle erfassbaren Unternehmer in ihrer jeweiligen Branche (für diese) kostenfrei eingetragen; Hervorhebungen (über den Normaltext hinaus) sind hingegen entgeltlich. Die erstbeklagte GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, bietet Eintragungen in das von ihr auf der Internetse... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1eUWG §28a
Rechtssatz: Indem der Beklagte die festgestelltermaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 1/02d Entscheidungstext OGH 13.03.2002 4 Ob 1/0... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendet sich mit dem folgenden Formularschreiben an potentielle Kunden (Firmen und Selbständige): Der klagende Schutzverband beantragt, dem Beklagten zur Sicherung gleichlautender Unterlassungsansprüche für die Prozessdauer mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr 1. für einen Dateneintrag in einem Verzeichnis, insbesondere im Internet- Branchenverzeichnis unter der Domain www.online-branchenbuch.at oder einem sonstigen Firmenverz... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Gastronomiegeräte. In Kundenmitteilungen der Beklagten finden sich nachstehende Passagen: "Um (zum Teil bewusst verbreiteten) Gerüchten entgegenzutreten, klären wir Sie hiermit nochmals auf. Original Turbo Geräte gibt es nur von Turbo. Firmen, die sich "T*****", "G*****" oder so ähnlich bezeichnen, haben mit uns nichts zu tun und werden von uns auch nicht beliefert. Bitte senden Sie ihre Bestellungen und Anfragen ausschließlich direkt an unse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des Magazins "M@il" mit dem Untertitel "Das Internet von seinen besten Seiten", die Beklagte ist Medieninhaberin des Magazins "NET @ LINE" mit dem Untertitel "Das österreichische IT-Magazin". Die Beklagte bewirbt ihre Zeitschrift mit dem Slogan "NET @LINE, Österreichs führendes Internet-Magazin". Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassunganspruchs begehrt die Klägerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Be... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben Hörgeräte. Die Beklagte bewarb ihre Produkte im März 2000 mittels Inseraten in verschiedenen Zeitungen sowie mittels Postwurfsendungen; in den Werbemitteln verwies sie jeweils auf ein zusammen mit ihren Hörgeräten angebotenes kostenloses Dienstleistungspaket, das unter anderem eine "Vollschutzversicherung" enthalte. Die von der Beklagten beworbene Vollschutzversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Totalschaden, Verlust (mit einem Selbst... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben in ihrem jeweiligen österreichweiten Filialnetz unter anderem auch Hörgeräte. Die Beklagte bewarb im Mai 2000 Hörgeräte in einem Prospekt, der in ihren 28 Filialen auflag und der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 21. 5. 2000 beigelegt war. Die Titelseite des Prospekts enthielt unter anderem die Ankündigung "Gut hören - besser leben. Persönliche Fachberatung mit modernster Messtechnik. Risikofreies Probetragen von massgefert... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in benachbarten Gemeinden im Bundesland Salzburg Schischulen. Der Beklagte beschäftigt staatlich geprüfte Schilehrer, Landesschilehrer und Schilehreranwärter. Er bewirbt die Leistungen seiner Schischule in einem mehrseitigen Faltprospekt unter anderem mit folgenden Worten: "Skikurse für Erwachsene! Intensives Lernen mit viel Spaß unter den neuesten skimethodischen und skipädagogischen Standards. Höchst qualifizierte Instruktoren, die sich au... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein bezweckt nach Punkt 2 seiner Statuten: "- "- die Förderung der Medienvielfalt und Initiativen zur Beseitigung von Monopolen, - Strichaufzählung die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder insbesondere durch Schutz gegen geschäftsschädigende Praktiken, - Strichaufzählung die Förderung des freien Wettbewerbs, vornehmlich - jedoch nicht ausschließlich - im Medienbereich durch Bekämpfung des un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin wiedergegebene ständige Rechtsprechung, wonach der Werbende die ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen muss (ua ecolex 1993, 760 = ÖBl 1993, 161 = WBl 1994, 31 - Verhundertfachen Sie Ihr Geld), kann nur bei mehrdeutigen Äußerungen angewendet werden. Ist eine Angabe eindeutig, so ist für eine Auslegung im für den Werbenden ungünstigsten Sinn kein Raum. Ob eine Äußerung eindeutig oder mehrd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wettbewerbsabsicht wird nach ständiger Rechtsprechung vermutet, wenn eine Handlung der Förderung des eigenen Wettbewerbs dient und objektiv den Charakter einer Wettbewerbshandlung aufweist. Sie muss nicht der einzige oder wesentliche Beweggrund der Handlung gewesen sein, darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht2 21; ÖBl 1998, 335 - Notruftelefonsystem II mwN, 4 Ob 270/98d). Di... mehr lesen...