Norm
UWG §1 D1eRechtssatz
Indem der Beklagte die festgestelltermaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116233Im RIS seit
12.04.2002Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015