Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, ist im Verlags- und Druckereiwesen tätig; sie gibt in Österreich ua Wirtschaftsinformationsnachweise heraus und vertreibt diese. Dazu gehören insbesondere Spezialnachschlagewerke, wie etwa der Industriecompass, der Handelscompass, der Dienstleistungs- und Behördencompass, der Finanzcompass und der Personencompass; all diese Spezialnachschlagewerke haben sich aus dem erstmals 1867 erschienenen "Firmen-Compass" entwick... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt mit dem Standort Höchst eine Kabelanlage für Radio und Fernsehen. In den Gemeinden Dornbirn, Hohenems, Lustenau, Lauterach, Gaißau, Hard und Höchst ist sie die einzige Kabelanlagenbetreiberin. Die Beklagte vertreibt in ihren Betriebsstätten in Dornbirn, Bregenz und Lustenau ua Satelitten-Empfangsanlagen. Sie ließ auf der letzten Umschlagseite der Wochenzeitschrift "Wann & Wo am Sonntag" vom 31.5.1992 das folgende ganzseitige Inserat ersche... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Auch die durch einen Eingriff in fremdes Kennzeichenrecht entstandenen, durch die Verwechslungsgefahr charakterisierten irrigen Vorstellungen können durch die Veröffentlichung des Urteiles beseitigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 80/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 80/92 Veröff: WBl 1993,164 ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Ohne die Aufklärung durch eine Urteilsveröffentlichung kann die Änderung der prioritätsjüngeren, verwechselbar ähnlichen Firma nur dazu führen, daß in Hinkunft keine weiteren irrigen Vorstellungen über die Unternehmen der Streitteile entstehen. Da aber die angesprochenen Verkehrskreise schon vorhandene irrige Vorstellungen über die Zusammenhänge der betroffenen Unternehmen ohne weiteres auf das die Firma ändernde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (ua) auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung sowie dem Handel mit Computern (Computerbauteilen), insbesondere der Softwareentwicklung (Klägerin) und Beratung und Planung auf dem Gebiet der EDV-Technik (Beklagte) tätig. Die Firma der im Jahr 1976 in Wien gegründeten Klägerin lautete ursprünglich "Coss Computersoftwareservice GmbH". Im Jahre 1982 wurden die Firma der Klägerin in "Coss Computersoftwaresysteme GmbH" geändert und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Geschäftszweck der Beklagten ist in erster Linie die Errichtung und der Verkauf von Wohnanlagen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verfaßt die Beklagte diejenigen Verträge sowie behördlich... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber gewählte Weise der Regelung der Veröffentlichung soll es dem Gericht ermöglichen, die Art des Mediums der Veröffentlichung unter Bedachtnahme auf den Veröffentlichungszweck zu bestimmen und dabei den Interessen dessen, dem das Recht auf Urteilsveröffentlichung zugesprochen wird, und dem Interesse der beteiligten Verkehrskreise an der Aufklärung ausgewogen Rechnung zu tragen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauspargeschäft wird in Österreich von vier Bausparkassen betrieben, nämlich der Beklagten, der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige registrierte GenmbH (im folgenden kurz "Bausparkasse Wüstenrot"), der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH und der S-Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen. Jede dieser vier Bausparkassen arbeitet mit bestimmten Kreditunternehmungen (Banken), mit denen sie in vertraglichen Beziehungen steht, z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "Fahrschule R*****" in Wien eine Fahrschule. Er ließ in den von der Post an alle Haushalte zugestellten Broschüren "Das kleine Post ABC 1989" und "Das kleine Post ABC 1990" nachstehende Einschaltungen veröffentlichen: a) 1989: Abbildung nicht darstellbar! b) 1990: Abbildung nicht darstellbar! Gewinner des Preisausschreibens wurden in der Fahrschule des Beklagten zunächst gefragt, ob sie nur den gewonnenen Theor... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz S*****, vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, Rechtsanwalt in Ried/I., wider die beklagten Parteien 1. ***** MINERALÖLHANDELS GmbH, ***** 2. Josef S*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in erster Instanz die Eigenschaft des Klägers als Wettbewerbsverband im Sinne des § 14 UWG nicht in Abrede gestellt; sie haben vielmehr ihren Einwand d... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Von einer getrennten Veröffentlichung einzelner Urteilsteile ist - insbesondere dann, wenn einzelne Teile des Spruches in einem Zusammenhang stehen - grundsätzlich abzusehen; nur dann, wenn einzelne Verstöße, über die in einem Urteil abgesprochen wurde, keinerlei Zusammenhänge aufweisen, kann - bei unterschiedlicher Publizität - die getrennte Veröffentlichung von Urteilsteilen in verschiedenen Medien unterschiedli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Teilurteil vom 19.12.1989, 4 Ob 50, 51/89, erkannte der Oberste Gerichtshof 1. die erstbeklagte Partei (PSK) schuldig, ab sofort bei sonstigem Zwang die allein oder in Gemeinschaft mit dem Bund oder mit einzelnen Postbediensteten aufgestellte Behauptung, daß mit Erlagscheinen bei Banken eingezahlte Geldbeträge aus verständlichen Gründen bei der Bank verbleiben und erst nach einigen Tagen weitergebucht werden, wodurch den Einzahlern Ärger und Kosten entsteh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** B*****, OHG, ***** vertreten durch Dr. Walter Schuppich und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1) I***** Handelsgesellschaft mbH, ***** 2) Dr. Aliasghar A***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte zu 8 Cg 290/88 des Landesgerichtes Feldkirch die beklagten Parteien 1. V***** & Co, 2. Eugen R***** jun., 3. Sophie K***** und 4. Eugen R***** auf Unterlassung einer bestimmten irreführenden Äußerung geklagt und zugleich die Ermächtigung begehrt, den stattgebenden Teil dieses Urteilsspruches binnen drei Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der beklagten Parteien ua in der Zeitung "W*****" sowie in den "V***** Nachrichten", und zwar dort zwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 (§ 526 Abs 2) ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein teilweise abänderndes Teilurteil und des Rekurses gegen seinen Aufhebungsbeschluß (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Wien ansässige Erstbeklagte hatte seit dem 17. 9. 1982 eine Gewerbeberechtigung zum Handel mit orientalischen Teppichen für den Standort Innsbruck, Meraner Straße 5, gehabt; diese Berechtigung endete am 7. 5. 1987 rückwirkend mit 2. 3. 1987 wegen "Geschäftsauflassung nach Beendigung eines Abverkaufes". Am 14. 5. 1987 zeigte die Dr. Amir A*** GmbH mit dem Sitz in Eichgraben dem Stadtmagistrat Innsbruck als Gewerbebehörde den Handel mit Orientteppichen am... mehr lesen...
Begründung: Mit in diesem Punkt rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30.12.1988, GZ 8 Cg 290/88-12, wurde der betreibenden Partei gegenüber der verpflichteten Partei die Ermächtigung erteilt, das Unterlassungsgebot laut Punkt 1 binnen 3 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der beklagten Parteien in mehreren Zeitschriften in bestimmter Form und Größe veröffentlichen zu lassen. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei die Exekution nach § 353 EO und ermä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die beanstandete Werbung mit einer unentgeltlichen Zugabe durch mehrere Zeitungsinserate einem beträchtlichen Personenkreis bekannt geworden, besteht ein rechtliches Interesse der Klägerin an der Aufklärung der Öffentlichkeit über die wahre Sachlage, also darüber, daß sich die Beklagte mit ihrer Aktion über das Gesetz hinweggesetzt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 93/90 Entscheidungstext OGH 26.07.1990 4 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Urteil ist in der Regel in jener Form und Aufmachung zu publizieren, in der auch das beanstandete Inserat veröffentlicht worden ist. Entscheidungstexte 4 Ob 93/90 Entscheidungstext OGH 26.07.1990 4 Ob 93/90 Veröff: SZ 63/109 = ÖBl 1991,113 4 Ob 57/99g Entscheidungstext OGH 09.03.1999 4 Ob 57/99g Auch 4 Ob 219/0... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung im Inseratenteil einer Tageszeitung ist nicht auf Wettbewerbsverstöße in diesem Teil der Zeitung beschränkt; sie kann nach den Umständen auch bei anderen, außerhalb der Zeitung begangenen Verstößen ausreichen, wenn der Kreis jener Personen, die damit angesprochen werden sollen, relativ klein ist. Entscheidungstexte 4 Ob 107/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "B***", welche mit der Priorität vom 7.Dezember 1979 ua für die Warenklassen25 (Bekleidung für Damen, Herren und Kinder) eingetragen ist; der Schutz dieser Marke erstreckt sich auch auf Österreich. Die Erstbeklagte betreibt den Einzelhandel mit Textilien in ca 6 bis 8 Filialen; darunter befand sich im Jahr 1987 auch eine Filiale in Wien 2., Taborstraße 52 b. Das zentrale Lager der Erstbeklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und die Zweitantragsgegnerin betreiben in der Shopping-City-Süd in Vösendorf das auf den Kleinhandel eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit b Z 25 GewO 1973, die Erstantragsgegnerin überdies am selben Standort auch das Fleischergewerbe gemäß § 94 Z 16 GewO 1973. Die Erstantragsgegnerin ist persönlich haftende Gesellschafterin der Zweitantragsgegnerin. Der Dritt- und der Viertantragsgegner sind Geschäftsführer der Erstantragsgegnerin und in diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertrieb (ua) im Versandhandel unter der Bezeichnung "Bonsoria" ein von ihrem Vater in Holland entwickeltes
Kopf: - und Körpershampoo. In einem farbig gestalteten Prospekt wurden an Schuppenflechte erkrankte Personen vor und nach der Behandlung mit diesem Mittel dargestellt; zugleich wurde angekündigt, daß Heilerfolge bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Behandlung sichtbar würden. Dieser Werbeschrift war eine Antwortkarte angeschlossen, mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER Ö*** P*** AG, 3. R*** Ö***, 4. Gottfried P*** - eine Reihe von Verst... mehr lesen...