Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Auch die durch einen Eingriff in fremdes Kennzeichenrecht entstandenen, durch die Verwechslungsgefahr charakterisierten irrigen Vorstellungen können durch die Veröffentlichung des Urteiles beseitigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079595Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00080_9200000_001