RS OGH 1990/6/26 4Ob107/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1990
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Norm

UWG §25 Abs4

Rechtssatz

Die Urteilsveröffentlichung im Inseratenteil einer Tageszeitung ist nicht auf Wettbewerbsverstöße in diesem Teil der Zeitung beschränkt; sie kann nach den Umständen auch bei anderen, außerhalb der Zeitung begangenen Verstößen ausreichen, wenn der Kreis jener Personen, die damit angesprochen werden sollen, relativ klein ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079661

Dokumentnummer

JJR_19900626_OGH0002_0040OB00107_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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