Rechtssatz
Das Urteil ist in der Regel in jener Form und Aufmachung zu publizieren, in der auch das beanstandete Inserat veröffentlicht worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079630Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011