Norm
UWG §25Rechtssatz
Dass durch einen Urteilsveröffentlichung auch solche Kreise angesprochen werden, die von dem Wettbewerbsverstoß bislang keine Kenntnis hatten, kann nicht ausgeschlossen werden und hindert den Zuspruch nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132669Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021