RS OGH 2019/5/28 4Ob40/19i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2019
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Norm

UWG §25

Rechtssatz

Die Aufmachung (Größe, drucktechnische Gestaltung) einer Veröffentlichung muss im Urteil nicht bis ins kleinste Detail bestimmt werden, jedoch haben sich bestimmte Mindeststandards etabliert; nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat etwa eine Veröffentlichung im Regelfall in Normallettern zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132671

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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