RS OGH 2019/5/28 4Ob40/19i, 4Ob165/20y

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Norm

UWG §25

Rechtssatz

Die Veröffentlichung in einer Samstagsausgabe oder Wochenendausgabe ist nicht nur bei besonders hoher Publizität der rechtswidrigen Handlung gerechtfertigt, sondern kann sich auch aus dem Aufklärungszweck ergeben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Urteilsveröffentlichung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132670

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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