Begründung: Die Parteien sind kasachische Staatsbürger und schlossen am 4. 6. 1993 vor einem Standesamt in Kasachstan die Ehe. Ihr gemeinsamer Sohn wurde am 30. 8. 1998 geboren. Die Parteien zogen am 8. 4. 2000 von Kasachstan nach Österreich. Seit September 2009 leben sie getrennt. Der Beklagte arbeitet im Sekretariat der O***** und verdiente im Jahr 2010 netto monatlich zwischen 6.800 EUR und 7.200 EUR. Er bezahlte alle Betriebskosten für die Eigentumswohnung, in der die Klägerin w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei X***** KG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei D***** W*****, vertreten durch Dr. Markus Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1) KR T*... mehr lesen...
Begründung: Enantiomere sind organische Verbindungen mit gleicher Summenformel (also isomere Verbindungen) und gleichem Bindungsmuster, aber unterschiedlicher räumlicher Anordnung (also stereoisomere Verbindungen). Enantiomere haben infolge eines asymmetrischen Kohlenstoffatoms im Molekül spiegelbildliche Gestalt, sind daher nicht durch Drehung, sondern nur durch Bindungsbruch ineinander überführbar. Die links- und rechtsdrehenden Formen von Enantiomeren werden nach der CIP-Konventi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. R*****, vertreten durch Mag. Michael Raffaseder, Rechtsanwalt in Freistadt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sicherungsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen nach dem Führerscheingesetz an. Mit 1. September 2009 trat eine Novelle dieses Gesetzes in Kraft, nach der alkoholisierte Fahrzeuglenker unter gewissen Umständen ein „Verkehrscoaching“ zu absolvieren haben. Zur Organisation und Durchführung dieser Maßnahme sind nach § 24 Abs 5 FSG iVm § 36 Abs 2 Z 1 FSG und § 15 Abs 2 FSG-DV die in § 23 Abs 1 Z 1 - 4 SanG genannten „Blaulicht-Organisationen“ ber... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen wiesen den auf die Unterlassung patentverletzender Handlungen gerichteten Sicherungsantrag der Klägerinnen mit der Begründung: ab, dass die Beklagten die mangelnde Rechtsbeständigkeit des Klagspatents bescheinigt hätten. Die Klägerinnen machen als erhebliche Rechtsfrage im Wesentlichen das Fehlen von Rechtsprechung zu den Grenzen des Provisorialverfahrens geltend. Das Gericht dürfe angesichts divergierender Privatgutachten nicht einfach eine Prä... mehr lesen...
Begründung: Die beiden gefährdeten Parteien sowie der Gegner der gefährdeten Parteien sind Geschwister. Sie sind zu je einem Drittel Erben nach ihrer am 18. Dezember 1994 verstorbenen Mutter, die Anteile an einer Liegenschaft in Budapest besaß. Der Antragsgegner verzichtete am 13. Mai 1995 auf seinen Anteil zu Gunsten seiner Tante. Diese (im Folgenden: Geschenkgeberin) schenkte ihm mit Notariatsakt vom 27. März 2001 ihren Anteil an einer Liegenschaft samt Zinshaus in Wien. Sie verst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) ist seit 8. 4. 2006 Alleingesellschafterin der K***** Anlagenbau GmbH (in der Folge: GmbH). Diese ist Alleingesellschafterin der N***** s.r.o. mit Sitz in der Slowakei. Gesellschafter der GmbH waren der Beklagte zu 10 % und die R***** Privatstiftung zu 90 %. Mit Notariatsakt vom 28. 3. 2006 traten der Beklagte und die R***** Privatstiftung ihre jeweiligen Geschäftsanteile zu einem Gesamtpreis von 8.041.830 EUR... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. September 1984 geschlossene Ehe der Adoptiveltern des am 18. Jänner 2001 geborenen Erstantragstellers und der am 24. Juni 2002 geborenen Zweitantragstellerin ist offenbar zerrüttet. Der Erstantragsteller zeigte bereits längere Zeit Verhaltensauffälligkeiten in Form von Leistungs- und Konzentrationsschwierigkeiten und einem verstärkt sexualisierten Verhalten. Die Beziehung der Kindeseltern war zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Erziehungsstile konfliktgela... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei J*****, vertreten durch Mag. Max Fankhauser, Rechtsanwalt in Fügen, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Klaus L*****, vertreten durch Dr. Hansjörg Schweinester, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Erlassung einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Geräte zur Mauertrockenlegung. Jene der Klägerin beruhen auf einer elektro-physikalischen Methode, jene der Beklagten auf einem mechanischen System. Am 4. Oktober 2006 brachte der ORF in der Sendung „Help-TV" einen kritischen Bericht über die von der Klägerin angebotene Methode, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Darin kam auch eine Verbraucherin zu Wort, die ein Mauerentfeuchtungsgerät der Klägerin erworben und eingesetzt hatt... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Kläger (und Gegner der gefährdeten Partei) macht in seinem (gegen den mit Einstweiliger Verfügung zuerkannten einstweiligen Unterhalt samt Prozesskostenvorschuss gerichteten) außerordentlichen Revisionsrekurs eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens geltend. Das Rekursgericht habe sich nicht mit dem vom Kläger in seinem Rekurs behaupteten Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens auseinandergesetzt; demnach hätte der Kläger durch die vom Erstgericht unterlassene... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Zweitbeklagten, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informierte den Kläger über die Möglichkeit, das Unternehmen einer in Konkurs verfallenen GmbH & Co KG (Autohaus) zu erwerben. Der Kläger, der bisherige Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin und der Geschäftsführer der Zweitbeklagten einigten sich am 27. 9. 2004, die Konkursmasse zu erwerben und gemeinsam eine Auffanggesellschaft zu gründen. Die Familie des Klägers... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §48 Abs1NahversG §7 Abs4UWG §24
Rechtssatz: Für den Bereich des NahversG ist - anders als für §48 KartG und § 24 UWG - Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich die Bescheinigung einer entsprechenden Gefährdung. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08 Veröff: SZ 2008/102 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** GmbH, ***** vertreten durch Dietrich Majoros Marchl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei a***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten EUR 72.000,- s.A. Zur Zuständigkeit beruft er sich auf den durch den Besitz mehrerer Liegenschaften im Inland begründeten Vermögensgerichtsstand des Beklagen, der in Barbados als Hotelmanager seinen ordentlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt habe. Mit der Klage verband der Kläger den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, dem Beklagten die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung mehrerer - im Einzelnen näher bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses bildet die vom Erstgericht bis zur rechtskräftigen Erledigung des anhängigen Scheidungsverfahrens erlassene und vom Rekursgericht bestätigte einstweilige Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO (Regelungsverfügung durch Zuweisung der Ehewohnung an die Klägerin durch Auftrag an den Beklagten zum Verlassen der Wohnung; zur Zulässigkeit einer solchen Provisorialentscheidung bei Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens s Zechner, Einstwei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Bauträgerin. In Zusammenarbeit mit dem Beklagten beabsichtigte sie, ein gefördertes, aus zwei Bauteilen bestehendes Wohnbauprojekt zu verwirklichen. Mit Schreiben vom 27. 10. 2004 löste sie die Zusammenarbeit mit dem Beklagten auf, weil sie mit dessen Leistungen nicht zufrieden war. Zwischen den Streitteilen ist strittig, ob dem Beklagten ein restlicher Honoraranspruch gegenüber der Klägerin zusteht. Am 20. 6. 2006 hatte der Rechtsvertreter des Beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (spätere) Geschäftsführer der Klägerin war ursprünglich Geschäftsführer der Zweitbeklagten gewesen und hatte sich von ihr in „überaus streitintensiver" Weise getrennt. Er war danach in die Gründung der Klägerin involviert, die im selben Geschäftsbereich wie die Zweitbeklagte tätig werden sollte und eine Förderung durch das Land Salzburg anstrebte. Als diese Förderung (durch Beteiligung einer Fördergesellschaft des Landes) öffentlich bekannt wurde, nahm der ... mehr lesen...
Norm: UWG §24EO §381 B
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen nach § 24 UWG setzen weder eine Gefährdungsbescheinigung noch eine besondere „Dringlichkeit" oder „Eilbedürftigkeit" voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 210/06w Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 210/06w 4 Ob 4/11h Entscheidungstext OGH 15.02.2011 4 Ob 4/11h ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber eines Europäischen Patents für ein Ophthalmoskop (Gerät zur Untersuchung des Augenhintergrunds). Benannte Vertragsstaaten sind neben zahlreichen anderen Österreich, Deutschland und die Schweiz; Anmeldetag war der 16. Oktober 1998. Weiters verfügt der Beklagte über ein entsprechendes US-amerikanisches Patent. Die Klägerin ist Lizenznehmerin eines anderen Europäischen Patents, das sich ebenfalls auf ein Ophthalmoskop („Bauart Z*****") bezieht. Ben... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter D*****, vertreten durch Piaty Müller-Mezin Schoeller, Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Astrid K*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte sind juristische Personen mit Sitz in Österreich (Klägerin) bzw Ungarn (Zweitbeklagte). Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Zweitbeklagten; sein Wohnsitz liegt in Österreich. Die Klägerin und die Zweitbeklagte vertreiben in Ungarn Erfrischungsgetränke (Energy Drinks) mit ähnlichen Bezeichnungen. Die Zweitbeklagte verfügt über ungarische Markenrechte; die Klägerin leitet ihr Recht zur Verwendung ähnlicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. S*****-Aktiengesellschaft, 2. I***** Gesellschaft m.b.H., *****, 3. Dr. Gerhard D*****, sämtliche vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die in Italien ansässige klagende und gefährdete Partei (in der Folge klagende Partei genannt) schloss mit der in der tschechischen Republik ansässigen beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge beklagte Partei genannt) am 2. 12. 2002 einen Kooperations-, Know-how-, Lizenz- und Lieferrahmenvertrag, mit welchem die klagende Partei der beklagten Partei die ausschließliche Lizenz zur Verwendung ihres Know-how in der Tschechischen und Slowakischen Republik... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Ljiljana M*****, vertreten durch Gugerbauer & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Aleksander M*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...