Die gefährdete Partei beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Unterlassungsanspruches, den sie auf Grund des rechtswidrigen Gebrauches der Wortmarke "Moorschwebstoff" durch die Gegner behauptet, durch das Verbot, die Wortmarke "Moorschwebstoff" zu gebrauchen. Sie behauptete, sie betreibe den Versand von Moorheilmitteln in flüssiger und fester Form, darunter auch den markenrechtlich geschützten Moorschwebstoff. Zur Werbung von Vertretern habe die Zwei... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, daß der Beklagte die Verbreitung von Rundschreiben und sonstigen Mitteilungen des Inhalts unterlassen müsse, es laufe gegen den Kläger ein Verfahren an, welches wahrscheinlich viel weiterreichende Folgen haben werde als er glaube, weiters, der Kläger sei praktisch vollkommen ruiniert, oder ähnlichen Inhalts. Dem Kläger wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil in der "Wiener Zeitung" und in den "Salzburger Nachrichten" auf Kosten des Beklagte... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VBEO §389 VEUWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Hat das Gericht vor Bewilligung einer einstweiligen Verfügung - unrichtigerweise - Zeugen im Rechtshilfeweg vernehmen lassen, so sind die Beweisergebnisse gleichwohl zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 55/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 55/52 SZ 25/18 = JBl 1953,462 = ÖBl 1952,7 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §24
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann nicht ganz allgemein zur Sicherung der Unterlassung nachteiliger Äußerungen über die Erzeugnisse der gefährdeten Partei erlassen werden, vielmehr muß das Unterlassungsbegehren konkretisiert sein. Entscheidungstexte 1 Ob 55/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 55/52 Veröff: SZ 25/18 = ÖBl 1952,7 = JBl 19... mehr lesen...
Der Antragsteller hat gegen den Antragsgegner eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbes erhoben und in der Klage eine einstweilige Verfügung beantragt, laut welcher dem Antragsgegner zur Sicherung des Anspruches auf Unterlassung der Behauptung und Verbreitung nachteiliger Äußerungen über die Antragstellerin und deren Erzeugnisse, insbesondere der Behauptung, daß die von der Antragstellerin hergestellten Maschinen in der Qualität nicht entsprächen und nicht solide gebaut seien, daß lauf... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3cUWG §24
Rechtssatz: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 309/4... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die vom Erstgerichte abgewiesene einstweilige Verfügung bewilligt worden war. Rechtliche Beurteilung Begründung: Nach dem Vorbringen der gefährdeten Partei und ihrer Gegnerin und der
Begründung: der Entscheidungen der Untergerichte geht der Streit - soweit es sich um die einstweilige Verfügung handelt - um den Gebrauch der Bezeichnung "Elbak" im geschäftlichen Verkehr durch die bekl... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses zum Zwecke der Herabsetzung des Mitbewerbers kann mit einstweiliger Verfügung verboten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 201/33 Entscheidungstext OGH 26.05.1933 4 Ob 201/33 Veröff: SZ 15/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0080082... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen, die in die Rechte Dritter eingreifen, können nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 34/31 Entscheidungstext OGH 27.01.1931 4 Ob 34/31 Veröff: SZ 13/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0080056 Dokumentnummer JJR_193... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Nach § 24 UWG können einstweilige Verfügungen nur bei Bescheinigung des Unterlassungsanspruches bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 992/27 Entscheidungstext OGH 04.10.1927 1 Ob 992/27 Veröff: SZ 9/150 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0080046 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung gemäß § 24 UWG. Entscheidungstexte 1 Ob 275/24 Entscheidungstext OGH 16.04.1924 1 Ob 275/24 Veröff: SZ 6/156 1 Ob 314/24 Entscheidungstext OGH 25.04.1924 1 Ob 314/24 Veröff: SZ 6/163 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...