Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z5;AMG 1983 §1 Abs3 idF 1988/748;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/10/0235 4 Stammrechtssatz Ein Produkt, auf das die Voraussetzungen des § 3 LMG 1975 zutreffen und das nach seiner subjekiven Zweckbestimmung (nur) dazu bestimmt ist, Wirkungen iSd § 1 Abs 1 Z 5 AMG zu erzielen, ist kein Arzneimittel (H... mehr lesen...
Mit einer an die Beschwerdeführerin gerichteten Erledigung vom 12. Februar 1981 bestätigte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz die Anmeldung des Produktes "Melos Propolis-Kapseln" gemäß § 18 Lebensmittelgesetz 1975 und teilte mit, daß nach erfolgter Prüfung der Ware an Hand der vorgelegten Unterlagen und ihrer Aufmachung kein Grund zur Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt im Sinne des § 18 Abs. 2 LMG 1975 gefunden werde, sofern, wie von der Beschwerdefüh... mehr lesen...
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Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1 idF 1988/748;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2 idF 1988/748;LMG 1975 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1 Stammrechtssatz Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmit... mehr lesen...
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Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z5;AMG 1983 §1 Abs3 idF 1988/748;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Ein Produkt, auf das die Voraussetzungen des § 3 LMG 1975 zutreffen und das nach seiner subjekiven Zweckbestimmung (nur) dazu bestimmt ist, Wirkungen iSd § 1 Abs 1 Z 5 AMG zu erzielen, ist kein Arzneimittel (Hinweis E 15.5.1991, 90/10/0157). Europ... mehr lesen...
Mit dem am 4. Dezember 1989 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben vom 1. Dezember 1989 meldete die Beschwerdeführerin das Produkt "XY GOLDKORN HAFERKLEIE" als diätetisches Lebensmittel gemäß § 17 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) an. Dem Schreiben waren der vorgesehene Verpackungstext, ein Warenmuster sowie ein Gutachten des Vorstandes des Institutes für Ernährung der Veterinärmedizinischen Universität Wien über Haferkleie "an sich" und ein Gutachten eines Diplomernä... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3 Stammrechtssatz Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 30. März 1992 meldete die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde gemäß § 17 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) das Produkt "GELATINAT-kombiniert 187 g/350 g/500 g" als diätetisches Lebensmittel an. Der der Anmeldung beiliegende Textentwurf für die Kennzeichnung dieses Produktes hatte folgenden Wortlaut: "GELATINAT-kombiniert 187 g/350 g/500 g Diätetische Nahrungsergänzung mit Gelatine-Hydrolysat + Calcium + Magnesium + Eisen. Das lösliche ... mehr lesen...
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Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Verhinderung bzw Behebung ernährungsbedingter Mängel beitragen sollen, kann aus dem Umstand, daß sie auch Ernährungszwecken dienen, die Lebensmitteleigenschaft nicht abgeleitet werden. European Case L... mehr lesen...
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Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §17 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Um eine überdehnte Interpretation handelte es sich, wollte man Produkte angesichts ihres deklarierten Zweckes (Vermeidung bzw Behebung ernährungsbedingter Mangelzustände) sowie ihrer für Arzneimittel typischen Einnahmeempfehlung ("täglich 3 Eßlöffel... in beliebig... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3 Stammrechtssatz Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin, für das Produkt "Schoenenberger Frischpflanzensaft Huflattich" die gesundheitsbezogene Angabe "wirkt wohltuend auf Hals und Rachen, bei Husten und Heiserkeit" gemäß § 9 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) zuzulassen, nicht Folge. Begründend führte die belangte Behörde nach Darlegung der Rechtslage aus, die eingeholten Gutachten der Amtssachverständigen hätten ergeben, daß das in Rede... mehr lesen...
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Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1 Stammrechtssatz Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann k... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/05 92/10/0144 2 Stammrechtssatz Huflattichsaft ist kein Lebensmittel (Hinweis E 21.9.1987, 86/10/0096), sondern er dient nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zur Therapie von Katarrhen der Luftwege mit Husten und Heiserkeit sowie v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. September 1990 als das nach außen hin vertretungsbefugte Organ (geschäftsführender Gesellschafter) der Firma B. GesmbH im Betriebslager in K., S-Straße 3, das Produkt "Schoenenberger Pflanzensaft Huflattich", welches als Arzneispezialität zu qualifizieren sei und als solche der Genehmigung durch den Bundeskanzler bedurft habe, zur Abgabe im I... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2 idF 1988/748;AMGNov 1988;LMG 1975 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Huflattichsaft ist kein Lebensmittel (Hinweis E 21.9.1987, 86/10/0096), sondern er dient nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zur Therapie von Katarrhen der Luftwege mit Husten und Heiserkeit sowie von l... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z2;LMG 1975 §3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff des Verzehrproduktes stellt sich als "Restgröße" dar, die von den zwei Seiten des Begriffes des Lebensmittels und des Begriffes des Arzneimittels her... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz (belangte Behörde) gemäß § 9 Abs. 3 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) die Zulassung nachstehender gesundheitsbezogener Angaben für das als Lebensmittel bezeichnete Produkt "X Ballaststoff-Früchtewürfel": "Fördern die Verdauung natürlich mild durch Ballaststoffe." "Sind ballaststoffreich." "Für eine ausreichende Ballaststoffversorgung und zur Unterstüt... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §1 Abs1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die Lebensmitteleigenschaft eines Produktes schließt die Einstufung als Arzneimittel oder Verzehrprodukt aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100209.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §18;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148). ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §9 Abs3;
Rechtssatz: Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht. ... mehr lesen...
text> 1.1. Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den z. Bezirk vom 31. August 1990 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen gemäß § 84 Z. 5 des Arzneimittelgesetzes,-BGB1. Nr. 185/1983 (in der Folge: AMG), schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegten Taten wurden im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Sie haben als Inhaber des Betriebes in W, M-Straße 10, am 14.3.1990 um 11.50 Uhr die Präparate 1) 'Penisex-Potenz-Arzneicreme' und 2) 'Clitorisex-R... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z3;LMG 1975 §5; Beachte (hier: Potenz Creme)
Rechtssatz: Eine Subsumtion von Produkten, unter den Begriff der kosmetischen Mittel, deren Wirkung nach ihrer Beschreibung nicht auf den Bereich der Haut beschränkt sein soll, sondern die durch eine verstärkte Durchblutung (bzw Reizung) die Beschaffenheit bzw Funktion des ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juli 1990 untersagte der Bundesminister für Gesundheit und öffentlichen Dienst gemäß § 18 Abs. 2 LMG 1975, BGBl. Nr. 86, das Inverkehrbringen des von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. Mai 1990, modifiziert mit Schreiben vom 22. Juni 1990, angemeldeten Erzeugnisses "MultiCarotin Sonnenbraun-Kapseln" als Verzehrprodukt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß das angemeldete Erzeugnis kein Verzehrprodukt sei. Bei Schaffung des Lebensmittelgesetzes 1975... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs3 Z2 idF 1988/748;AMG 1983 §1 Abs3 Z5;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die "objektiv-arzneiliche" Wirkung eines oral einzunehmenden Bräunungsmittels hat nicht dessen Einstufung als Arzneimittel zur Folge. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990100157.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 idF 1988/748;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Die "subjektive Zweckbestimmung" eines Produkts (in den Worten des § 1 Abs 1 AMG: "nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt"), Wirkungen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 5 AMG zu erzielen, hat nicht (mehr) dessen Einstufung als Arzneimittel zur Folge. Dies ergibt sich nicht ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. September 1988 untersagte der Bundesminister für Gesundheit und öffentlichen Dienst (belangte Behörde) gemäß § 18 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975), BGBl. Nr. 86, das Inverkehrbringen des von der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 7. Juni 1988 angemeldeten Erzeugnisses "X" als Verzehrprodukt. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe der einschlägigen Gesetzesstellen, Darstellung des Verfahrens und des Inhaltes der eingeholten Amtss... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0204 E 14. Jänner 1985 VwSlg 11637 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob ein Arzneimittel vorliegt, ist - ab dessen Inkrafttreten - unter Zugrundelegung der im § 1 Abs 1 des ArzneimittelG enthaltenen Definition vorzunehmen. Für den vom VwGH VOR... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §2;LMG 1975 §3;
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem Produkt nicht um ein Lebensmittel, ist iSd "Restgrößen-Erkenntnisse" zu prüfen, inwieweit ein Arzneimittel iSd einschlägigen Bestimmungen des AMG vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198810... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel82/05 Lebensmittelrecht
Norm: AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs3 Z1;LMG 1975 §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/10/0021 E 14. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund der weiten Definition des Begriffes "Arzneimittel" in § 1 Abs 1 AMG wurde der Umfang des Begriffes "Verzehrprodukt" im Sinne einer Einschränkung dieses Begriffes verändert. ... mehr lesen...