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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100209.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009