RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z1 idF 1988/748;
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z2 idF 1988/748;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1

Stammrechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß § 9 Abs 3 LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100235.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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