Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist den hg. Erkenntnissen vom 14. September 1995, Zl. 95/06/0013, und vom 5. Dezember 2000, Zl. 99/06/0162, zu entnehmen. In Umsetzung des letztgenannten Erkenntnisses wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (kurz: BH) Bregenz vom 21. März 2001 der Berufungsbescheid vom 21. Mai 1999 aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindebehörden zurückverwiesen. In der Folge wurde mit Bescheid der Berufungsko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs5;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/19/1394 E 31. August 1995 RS 1 Stammrechtssatz Bewilligte man einen Antrag auf Wiedereinsetzung, dessen Verfristung mit mangelnder Kenntnis über das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung begründet wird, so... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 24. Jänner 2002 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Juni 2001, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 2 Z. 3 Fremdengesetz 1997 ausgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer sei in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/18/0070 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/21/0689 E 27. September 1995 RS 1
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Die Verfahrensgesetze verpflichten die Berufungsbehörde nicht, den Berufungswerber vor Zurückweisung einer ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 1997 die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Mai 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung der maßgebenden Rechtslage - soweit für den Beschwerdefall relevant ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 95/21/0689 1 Stammrechtssatz Die Verfahrensgesetze verpflichten die Berufungsbehörde nicht, den Berufungswerber vor Zurückweisung einer unzweifelhaft verspätet erhobenen Berufung zunächst über die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungantrages wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zu belehren... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. Juli 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 6 Abs. 2 dieses Gesetzes abgewiesen. Nach dem Inhalt des Rückscheines erfolgte die Zustellung dieses Bescheides nach einem Zustellversuch am 14. Juli 1994 durch Hinterlegung beim Postamt 1100 Wien. Beginn der Abholfrist war der 14. Juli 1994. Mit einer am 2. August 1994 bei der erstinstanzlichen Behörde persönlich ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs5;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Bf, er sei der Auffassung gewesen, der Lauf der Berufungsfrist beginne erst mit der Behebung der Sendung, kommt lediglich die Bedeutung der Geltendmachung eines schon im Hinblick auf § 71 Abs 5 AVG unbeachtlichen Grundes für die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist zu. ... mehr lesen...
Der am 16. September 1991 gestellte Asylantrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen "der früheren UdSSR", war von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark mit Bescheid vom 27. Jänner 1992 abgewiesen worden. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 29. Juni 1993 zurückgewiesen, weil der Berufung im Sinne des § 63 Abs. 3 AVG 1991 ein begründeter Berufungsantrag mangelte. Dieser Bescheid wurde dem nunmehrigen Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs5;VwGG §46 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten sind, das die Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden könnte, weil diese die Partei nicht hindern konn... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Juni 1994 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung hat der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) mit dem angefochtenen Bescheid zurückgewiesen und dies damit begründet, daß Berufungen gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen seien. Da der Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Juni 1994 der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs5;
Rechtssatz: Die Verfahrensgesetze verpflichten die Berufungsbehörde nicht, den Berufungswerber vor Zurückweisung einer unzweifelhaft verspätet erhobenen Berufung zunächst über die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungantrages wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zu belehren; eine derartige Verpflichtung kann auch aus § 13a AVG nicht abgelei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Zaires, der am 8. Jänner 1993 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat den Bescheid des Bundesasylamtes vom 19. Jänner 1993, mit dem sein Asylantrag abgewiesen worden war, mit Berufung bekämpft, welche mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 19. März 1993 als verspätet zurückgewiesen wurde. Den am 8. April 1993 erhobenen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 10. Mai 1993 gemäß § 71 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs5;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs6;
Rechtssatz: Bewilligte man einen Antrag auf Wiedereinsetzung, dessen Verfristung mit mangelnder Kenntnis über das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung begründet wird, so käme dies de facto der gemäß § 71 Abs 5 AVG unzulässigen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vers... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 30. März 1994 war (u.a.) der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, vom 8. März 1994 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Antragstellung nach § 54 Abs. 2 Fremdengesetz-FrG abgewiesen und der gleichfalls am 8. März 1994 gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1297;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs5;
Rechtssatz: Für die Frage der Versäumung der im § 71 Abs 2 AVG vorgesehenen zweiwöchigen Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages - gegen die Versäumung dieser Frist findet keine Wiedereinsetzung statt - ist es rechtlich irrelevant, ob die Partei (deren Vertreter) kei... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1979 wurde zwischen der Verlassenschaft nach dem am 18. Oktober 1979 verstorbenen AN, BN, CN und mj. DN als Verkäufer einerseits und der Y-Gesellschaft m.b.H. sowie der X-Gesellschaft m.b.H. als Käufer andererseits eine als "Abtretungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung hat auszugsweise u.a. folgenden Wortlaut: "Die Verkäufer sind Gesellschafter der A und CN Chemische Fabrik, einer offenen Handelsgesellschaft, und sind an Substanz ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs5;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0266 E 12. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Mangels einer gesetzlich angeordneten bindenden Wirkung von behördlichen Auskünften, Zusagen udgl, vermögen derartige Äußerungen behördlicher Organe die Nichtanwendung bindender... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs5;
Rechtssatz: Ein Irrtum des Wiedereinsetzungswerbers über das Ausmaß der Wiedereinsetzungsfrist ist für ihren Ablauf ohne Bedeutung. Dazu kommt, dass gemäß § 71 Abs 5 AVG gegen die Versäumung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages keine Wiedereinsetzung stattfindet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs5;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mangels einer gesetzlich angeordneten bindenden Wirkung von behördlichen Auskünften, Zusagen udgl, vermögen derartige Äußerungen behördlicher Organe die Nichtanwendung bindender gesetzlicher Regelungen - auch für den Einzelfall - nicht zu rechtfertig... mehr lesen...