Gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 24. Jänner 1995 gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 2 i. V.m. § 21 des Fremdengesetzes (FrG) ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Mit hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1996, Zl. 95/21/0897, wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat darin die Rechtsauffassung, daß... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 24. Jänner 1995 gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 2 i. V.m. § 21 des Fremdengesetzes (FrG) ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Mit hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1996, Zl. 95/21/0897, wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat darin die Rechtsauffassung, daß... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;B-VG Art130 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: § 69 Abs 1 Z 3 AVG ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht anwendbar (Hinweis B 19.2.1997, 96/21/1118). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210065.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;B-VG Art130 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: § 69 Abs 1 Z 3 AVG ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht anwendbar (Hinweis B 19.2.1997, 96/21/1118). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210065.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1968 hatte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) das Verfahren zur Regulierung der Nachbarschaft S eingeleitet. Vorangegangen war diesem Bescheid eine Vorsprache von Mitgliedern der Nachbarschaft S bei der AB, in welcher diese über einen zwischen der Nachbarschaft S und der Beschwerdeführerin bestehenden Streit über die Grenze der jeweiligen Gebiete berichteten. Dieser Grenzstreit prägte das eingeleitete Regulierungsverf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1968 hatte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) das Verfahren zur Regulierung der Nachbarschaft S eingeleitet. Vorangegangen war diesem Bescheid eine Vorsprache von Mitgliedern der Nachbarschaft S bei der AB, in welcher diese über einen zwischen der Nachbarschaft S und der Beschwerdeführerin bestehenden Streit über die Grenze der jeweiligen Gebiete berichteten. Dieser Grenzstreit prägte das eingeleitete Regulierungsverf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Konnte eine Tatsache oder ein Beweismittel (hier: Urkunden im Archiv des Vermessungsamtes in anderer als lateinischer Schrift) bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend gemacht werden, dann liegt, wenn die Partei dies unterließ, ein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, das eine Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;FlVfGG §31;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §63;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5 litb;VwGG §21 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Größe des Regulierungsgebietes berührt die Rechtsstellung der Mitglieder der zu regulierenden Agrargemeinscha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/28 94/07/0097 2 Stammrechtssatz Wenn die Behörde im Hauptverfahren ihrer Ermittlungspflicht nicht in der gebotenen Weise entsprochen und deshalb einen unrichtigen Sachverhalt festgestellt hat, so kann dies die Partei von ihren verfahrensrechtlichen Obliegenheiten nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG nicht entbinden.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Konnte eine Tatsache oder ein Beweismittel (hier: Urkunden im Archiv des Vermessungsamtes in anderer als lateinischer Schrift) bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend gemacht werden, dann liegt, wenn die Partei dies unterließ, ein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, das eine Wiederaufnah... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;FlVfGG §31;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §63;FlVfLG Tir 1978 §72 Abs5 litb;VwGG §21 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Größe des Regulierungsgebietes berührt die Rechtsstellung der Mitglieder der zu regulierenden Agrargemeinscha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/28 94/07/0097 2 Stammrechtssatz Wenn die Behörde im Hauptverfahren ihrer Ermittlungspflicht nicht in der gebotenen Weise entsprochen und deshalb einen unrichtigen Sachverhalt festgestellt hat, so kann dies die Partei von ihren verfahrensrechtlichen Obliegenheiten nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG nicht entbinden.... mehr lesen...
Zu I.: Mit hg. Erkenntnis vom 13. November 1996, Zl. 96/21/0564, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 8. Mai 1996, mit welchem gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 1 iVm § 21 Abs. 1 und 2 Fremdengesetz (FrG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich erlassen worden war, als unbegründet abgewiesen. Die Rechtmäßigkeit des angefoc... mehr lesen...
Zu I.: Mit hg. Erkenntnis vom 13. November 1996, Zl. 96/21/0564, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 8. Mai 1996, mit welchem gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 1 iVm § 21 Abs. 1 und 2 Fremdengesetz (FrG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich erlassen worden war, als unbegründet abgewiesen. Die Rechtmäßigkeit des angefoc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/21/0004
Rechtssatz: § 45 VwGG kennt den Wiederaufnahmetatbestand des § 69 Abs 1 Z 3 AVG nicht. Eine gesetzwidrige, durch § 45 VwGG nicht gedeckte Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH kommt nicht in Betracht (Hinweis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;VwGG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/21/0004
Rechtssatz: § 45 VwGG kennt den Wiederaufnahmetatbestand des § 69 Abs 1 Z 3 AVG nicht. Eine gesetzwidrige, durch § 45 VwGG nicht gedeckte Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH kommt nicht in Betracht (Hinweis... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte (nach ihrem eigenen Vorbringen) im Jahr 1993 die wirtschaftliche Tätigkeit des Käseimportes nach Österreich aufgenommen. Am 9. August 1993 sandte sie drei verschiedene, als "Grana Padano" bezeichnete Käse an das Qualitätslabor der Agrarmarkt Austria (im folgenden kurz: AMA) ein. Die Untersuchung ergab Bedenken hinsichtlich der für Käse der genannten Art für einen Import nach der sog. GATT-Regelung erforderlichen Reifezeit von zwölf Jahren. In einem Schreib... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/28 93/12/0253 3 Stammrechtssatz Auch eine amtswegige Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren setzt das Vorliegen einer der Tatbestandsvoraussetzungen des § 69 Abs 1 AVG voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Afghanistans und hatte am 11. April 1994 (zwei Tage nach seiner Einreise in das Bundesgebiet) den Asylantrag gestellt. Anläßlich seiner daraufhin mit ihm durchgeführten niederschriftlichen Befragung vor dem Bundesasylamt am 13. April 1994 gab er zu seinen Fluchtgründen an: "Ich bin wegen der Probleme meines Bruders B mit ihm mitgeflüchtet. Vor ca. 3 Monaten wurde unser Cousin E von den Mudjaheddin umgebracht. Das erfuhren wir von unserem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Afghanistans und hatte am 11. April 1994 (zwei Tage nach seiner Einreise in das Bundesgebiet) den Asylantrag gestellt. Anläßlich seiner daraufhin mit ihm durchgeführten niederschriftlichen Befragung vor dem Bundesasylamt am 13. April 1994 gab er zu seinen Fluchtgründen an: "Ich bin wegen der Probleme meines Bruders B mit ihm mitgeflüchtet. Vor ca. 3 Monaten wurde unser Cousin E von den Mudjaheddin umgebracht. Das erfuhren wir von unserem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995200672.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995200672.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. September 1992 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich gemäß § 3 Asylgesetz (1968) fest, daß der Erstbeschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger - nicht mehr Flüchtling im Sinne dieses Bundesgesetzes sei, weil hinsichtlich seiner Person der im Art. 1 Abschnitt C Z. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention genannte Tatbestand eingetreten sei. Die Verständigung von der Absicht, eine derartige Feststellung zu treffen, war - nach dem Vers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/01/0062
Rechtssatz: § 69 AVG hat den Zweck, ein Korrektiv gegen aus bestimmten Gründen unrichtige rechtskräftige Bescheide einzurichten. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswir... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde aufgrund eines Antrages vom 13. Oktober 1993 am 13. September 1994 eine Aufenthaltsbewilligung für den Zeitraum 8. Dezember 1993 bis 29. März 1995 erteilt (vgl. Seite 35 des Verwaltungsaktes). Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. Juni 1995 wurde das Verfahren über den Antrag vom 13. Oktober 1993 von Amts wegen aus dem Grunde des § 69 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 AVG wiederaufgenommen und der genannte Antrag gemäß ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde aufgrund eines Antrages vom 13. Oktober 1993 am 13. September 1994 eine Aufenthaltsbewilligung für den Zeitraum 8. Dezember 1993 bis 29. März 1995 erteilt (vgl. Seite 35 des Verwaltungsaktes). Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. Juni 1995 wurde das Verfahren über den Antrag vom 13. Oktober 1993 von Amts wegen aus dem Grunde des § 69 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 AVG wiederaufgenommen und der genannte Antrag gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995190670.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995190670.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1996 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 28. Oktober 1993 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach § 75 Abs. 4 KFG unter Berufung auf § 69 Abs. 1 Z. 2 und 3 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 1996 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Jänner 1994, Zl. Pst 97-D/94, abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG unter Berufung auf § 69 Abs. 1 Z. 2 und 3 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser... mehr lesen...