RS Vwgh 1996/12/19 95/16/0060

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
AVG §69 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/28 93/12/0253 3

Stammrechtssatz

Auch eine amtswegige Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren setzt das Vorliegen einer der Tatbestandsvoraussetzungen des § 69 Abs 1 AVG voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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