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L37063 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren NiederösterreichNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/03/22 98/17/0323 2Stammrechtssatz
Fehlt im Berufungsschriftsatz ein begründeter Berufungsantrag hinsichtlich der Schuldfrage, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages hingewiesen wird, und richtet sich der begründete Berufungsantrag nur gegen die Strafhöhe, so ist hinsichtlich der Schuldfrage Teilrechtskraft eingetreten. Daran ändert auch der nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Schriftsatz nichts mehr, mit dem Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der Verordnung (Kurzparkzonenabgabeverordnung) der Gemeinde geltend gemacht werden.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170324.X02Im RIS seit
11.07.2001