Norm
AVG §58Rechtssatz
Wurde das Betriebsratsmitglied mit Zustimmung des Einigungsamtes entlassen und kam dieses nach Aufhebung seines Bescheides durch den VwGH nach Verfahrensergänzung wieder zur gleichen Sachentscheidung, ist die Sachlage und Rechtslage so anzusehen, als ob die erste Entscheidung als solche aufrecht geblieben wäre (mit Contravotum des Vorsitzenden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0036853Dokumentnummer
JJR_19610207_OGH0002_0040OB00002_6100000_001