Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.08.2018, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 13.09.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 13.09.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 14.10.2018 brachte die Antragstellerin den gegenständl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.10.2018, Zlen. XXXX , XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.11.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 06.11.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 12.11.2018 brachte die Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.10.2018, XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 07.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 07.12.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Am 17.12.2018 brachte die Antragstellerin den gegenstä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 19.08.2015 erhoben die Beschwerdeführer, die minderjährigen Beschwerdeführer vertreten durch ihren Vater, Beschwerde gemäß § 22a Abs. 1 Z 1 und 2 BFA-V iVm Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen die Festnahme der Beschwerdeführer am 29.08.2015, 15:00 Uhr, und die Anhaltung im Rahmen der Festnahme gemäß BFA-VG vom 29.08.2015, 15:00 Uhr, bis 31.08.2015, ca. 19:00 Uhr, gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schriftsatz vom 20.07.2017 Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes vom 05.07.2017 sowie die Anhaltung in Schubhaft. Sie beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen, den bekämpften Bescheid beheben und aussprechen, dass die Anordnung von Schubhaft und die bisherige Anhaltung in rechtswidriger Weise erfolgt seien, im Rahmen einer "Habeas Corpu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Linz, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom XXXX beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In den Schriftsätzen wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich ode... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , und mit Schriftsatz vom XXXX beraumte die Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. In den Schriftsätzen wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.06.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 06.08.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.05.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.10.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.11.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.11.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.12.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.10.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.11.2018, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.12.2018 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder münd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentlich mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich od... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2018, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.06.2018 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 21.06.2018 die öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 26.06.2018 brachte der Antragsteller den gegenständlichen Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.03.2018, GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.06.2018 an, zu welcher XXXX als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fand am 05.06.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer die Antragstellerin als Dolmetscherin fungierte. 3. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 11.06... mehr lesen...