Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle Vorarlberg vom 22. Juli 1998 gerichtet, mit dem der Antrag der Erstbeschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen bosnischen Staatsbürger, gemäß § 4 Abs. 6 Z. 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgewiesen wurde und die Berufung des Zweitbeschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 21 AuslBG wegen Unzulässigkeit zur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;B-VG Art18 Abs2;
Rechtssatz: Die behördliche Feststellung über die Ausschöpfung der Landeshöchstzahlen mittels amtlicher Statistik stellt einen Urkundenbeweis dar, wobei der Gegenbeweis zulässig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. November 1998,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 6. Dezember 1996 beim Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "bosnischen" Staatsangehörigen MO für die berufliche Tätigkeit als "Schlossergeselle". Ergänzend zu diesen Antragsangaben wurde vorgebracht, dieser Ausländer stamme aus der Republik Bosnien-Herzegowina und erfülle als bosnischer Kriegsflüchtling das Erfordernis eines rechtmäßigen Aufenthaltes. Diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1997/I/078;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 94/09/0315 6 Stammrechtssatz Bei der amtlichen Statistik des BMAS handelt es sich gemäß der bestehenden Rechtslage um einen Urkundenbeweis, gegen den der Gegenbeweis grundsätzlich zulässig ist (Hinweis E 21.4.1994, 9... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 5. September 1994, Zl. III/St-23.531/93, als mit der Rechtskraft der Strafverfügung dieser Behörde vom 25. Jänner 1994, Zl. III/St-23.531/93, unvereinbar behoben und weiters der Einspruch des Beschwerdeführers vom 24. Februar 1994 gegen die genannte Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen. Mit der besagten Strafverfügung seien dem Beschwerdeführer bereits jen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erließ mit Bescheid vom 6. März 1996 gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot. Nach Inhalt des im Verwaltungsakt erliegenden Rückscheines wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer persönlich zugestellt. Auf dem Rückschein wurde vom Postzustellorgan die Spalte "Empfänger" angekreuzt, auf der Urkunde findet sich eine Unterschrift mit dem Namen des Beschwerdeführers. Ausgehend vom Zustelldatum 8. März 1996 errechnet sich das Ende der Berufu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/17 94/07/0030 2
(hier Behauptung, ein Schriftstück der Behörde nicht erhalten
zu haben) Stammrechtssatz Der Rückschein als Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG iVm § 292 ZPO und hat als solche die Vermutung der Richtigkeit und Vollst... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte die Agrarbezirksbehörde Villach (AB) gemäß § 99 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 64/1979, fest, daß die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Liegenschaft EZ 119, KG K., keine Stammsitzliegenschaft der am nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Agrargemeinschaft N. sei. Nach dem im Akt der AB erliegenden Zustellnachweis wurde dieser Bescheid an der von der Beschwerdeführerin im Verwaltungsv... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §5;
Rechtssatz: Der Rückschein als Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde iSd § 47 AVG iVm § 292 ZPO und hat als solche die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich. Zur rechtlich möglichen Widerlegung dieser Vermutung bedarf es entsprechender Behauptungen und Beweise so... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1994 hatte die Erstbehörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. September 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes abgewiesen. 2. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 20. Februar 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründet wurde diese Entscheidung wie folgt: "Berufungen sin... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 25. November 1994 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. April 1994, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 2 dieses Gesetzes abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausg... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten am 20. Juli 1992 beim Arbeitsamt Feldkirch den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger M.D. als Verputzer. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 11. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der Begründung: führte das Arbeitsamt nur aus, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet, darüber h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 idF 1994/314;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0264 E 21. März 1995
94/09/0313 E 21. März 1995
94/09/0316 E 24. Februar 1995
94/09/0317 E 24. Februar 1995
95/09/0009 E 21. März 1995
Rechtssatz: Bei der amtlichen Statistik des BMAS handelt es sich gemä... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. Juni 1989 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 - ROG 1977 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Garage auf Grundstück Nr. 220/16. Mit Bescheid vom 14. September 1990 (auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 10. September 1990) wies der Stadtsenat der mitbeteiligten Stadtgemeinde das Ansuchen der Beschwerdeführer ab. Dieser Bescheid wurde den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1
(hier: Die bloße Behauptung, eine dritte, nicht bekannte Person
habe die Hinterlegungsanzeige aus dem Briefkasten entfernt, wird
im allgemeinen nicht ausreichen; hier sprechen aber im
Zusammenhang mehrere Umstände dafür, das Vorbringen nicht von
vornherein als Schutzbehauptung abzutun)... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1993 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, das erwähnte Straferkenntnis sei nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am 18. Jänner 1993 beim Postamt hinterlegt und zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 27. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Gesellschafter der X-GesmbH, dafür verantwortlich, daß diese am 21. Juni 1990 um 21.30 Uhr in Wien, B-Gasse 25, den polnischen Staatsbürger Z. und den türkischen Staatsbürger A. als Karosseure beschäftigt habe, obwohl für diese Personen weder eine gültige Beschäftigungsbe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AVG §46;AVG §47 Abs1;BArbSchV;VStG §24;VStG §9 Abs4;ZPO §294; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/19/0597 2 Stammrechtssatz Liegt der belBeh ein vom Aussteller unterschriebenes Schriftstück vor, in welchem der Aussteller seiner Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG zustimmt und bestehen ke... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1987 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 70 und 73 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. Nr. 22/1957 in der Fassung Nr. 7/1975 (im folgenden: Wr GaragenG), die Bewilligung, nach den mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plänen von dem (mit den Bescheiden vom 1. Dezember 1977, 20. Februar 1979, 3. März 1981 und 16. Juli 1981 sowie der Teilbenützungsbewilligung vom 17. J... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Postrückschein ist als Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat. Diese Vermutung ist widerlegbar (Hinweis E 9.9.1981, 81/03/0065, VwSlg 10523 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da der Einspruch verspätet nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Vorauszuschicken ist, daß der Einspruch jedenfalls zurückgewiesen (und nicht etwa abgewiesen) wurde; in Verbind... mehr lesen...