Mit Straferkenntnis des Magistrats der Bundeshauptstadt Wien vom 27. November 2002 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG in vier Fällen zu vier Geldstrafen von je EUR 2.800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils zwei Wochen) bestraft und wurden ihm Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 12. Dezember 2002 durch Hinterlegung beim Pos... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §51 Abs3 idF 1998/I/158;
Rechtssatz: Versäumt die Behörde die vorgeschriebene Beurkundung einer mündlichen Berufung gemäß § 51 Abs. 3 VStG, so kann dies keinesfalls die Rechtsunwirksamkeit der Berufung zur Folge haben. Das Gesetz sieht im Fall einer mündlichen Berufung eine Verpflichtung des Beschuldigten zur Bekanntgabe der
Gründe: seiner Ber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §14 Abs1;VStG §51 Abs3 idF 1998/I/158;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass über eine mündlich erklärte Berufung keine Niederschrift aufgenommen worden ist, folgt nur, dass die Behörde ihrer in § 14 AVG festgelegten Aufgabe nicht nachgekommen ist, nicht aber, dass die Berufung nicht wirksam erhoben ist (Hinweis E 15.3.1961, Zl. 207... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §51 Abs3 idF 1998/I/158;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat keine ausdrücklichen Feststellungen dahingehend getroffen, ob der Beschwerdeführer bei seiner Vorsprache bei der Behörde erster Instanz eine mündliche Berufung iSd § 51 Abs. 3 VStG erklärt habe oder ob dies nicht der Fall war. Sie eracht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;VStG §51 Abs3 idF 1998/I/158; Beachte Siehe jedoch:0059/62 E 27. November 1963 RS 1; betreffend § 13 Abs 2 AVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 (demonstrative Auflistung)0028/62 E 12. Juni 1963 RS 1; betreffend § 13 Abs 2 AVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 (demonstrative Auflistung)89/02/0150 E 18. Oktober 1989 RS 2; betreffend § 13 Abs 2 AVG idF vor der Nov... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. Jänner 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit § 57 AVG der Besitz von Waffen und Munition verboten. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 18. Jänner 1999 zugestellt. Er enthielt die Rechtsmittelbelehrung, dass gegen den Bescheid "gemäß § 57 Abs. 2 AVG binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land schriftlich Vorstellung erhoben werden" könne. Der Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §13 Abs2 idF 1998/I/158;AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §16;AVG §45 Abs2;AVG §46; Beachte Siehe jedoch:0059/62 E 27. November 1963 RS 1; betreffend § 13 Abs 2 AVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 (demonstrative Auflistung)0028/62 E 12. Juni 1963 RS 1; betreffend § 13 Abs 2 AVG idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998 (demonstrative Auflistung)89/02/0150 E 18. Okto... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §13 Abs2 idF 1998/I/158;AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §14 Abs2 Z3 idF 1998/I/158;AVG §14 Abs5 idF 1998/I/158;AVG §56 idF 1998/I/158;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Erforderlichenfalls - in der Regel also jedenfalls dann, wenn sie einer bescheidmäßigen Erledigung bedürfen - sind mündliche Anbringen in einer Niederschrif... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 22. November 1994 wurde der mitbeteiligten Partei die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Gewinnung von Dolomit, der Anlage der hiefür erforderlichen Gewinnungsstellen sowie zur Errichtung der hiefür notwendigen Anlagen zur Gewinnung und teilweisen Aufbereitung auf GP Nr. 1466/1, KG X, nach Maßgabe näher bezeichneter Projektunterlagen und unter im einzelnen angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristun... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §14 Abs1;AVG §8;NatSchG Slbg 1993 §52 Abs1 litb; Beachte Siehe jedoch:
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 5;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 7;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 4;
Rechtssatz: Eine Niederschrift, die gem § 14 Abs 1 AVG dazu dient, mündliche Anbringen festzuhal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 3. Oktober 1994, Zl. 30.6-89/94-7, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 23. Jänner 1993 gegen 21.50 Uhr in der Restauration der Tennishalle in Z, X-Straße 18, Bezirk Y, ungeachtet vorausgegangener Abmahnung gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht, während sich diese in rechtmäßiger Ausübung ihres Dienstes befanden, ungestüm benommen, in dem er mit den Händ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §44 Abs1;AVG §56;AVG §67g;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/10/0011
95/10/0015
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vor dem UVS d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 20. Oktober 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 eine Geldstrafe von 25.000 S verhängt. Im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung wurde im Straferkenntnis ausgeführt, daß der Beschwerdeführer das Recht habe, binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch oder mündlich Berufung einzubringen. Die Berufung habe den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/03 93/11/0054 2
(hier: Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO) Stammrechtssatz Wenn einer Partei, die bei der Behörde einen mündlichen Antrag stellen will, von der Behörde bedeutet wird, der Antrag sei verfrüht und könne noch nicht entgegengenommen w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant (Beamter in Unteroffiziersfunktion) Angehöriger des Bundesheeres. Seine Dienststelle ist die n-kompanie des Landwehrstammregimentes 42 in Linz. In der Zeit vom 19. bis 30. November 1991 fand eine Bataillonstruppenübung (BTÜ) statt, zu der der Beschwerdeführer zeitweise abkommandiert war. Über ihn wurde mit dem am 18. Dezember 1991 mündlich verkündeten Bescheid des Kommandanten der n-Kompanie/LWSR 42, Hauptmann E (Einheitskommandant) di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §61a;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Belehrungspflicht gemäß § 61a AVG in einem Protokoll über die mündliche Verkündung eines Bescheides stellt keinen iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG wesentlichen Verfahrensmangel dar, der die Aufhebung des angefochtenen Bescheides rechtfertigen würde. European Ca... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war (u.a.) im Besitz einer am 13. Mai 1986 ausgestellten, mit 10. Dezember 1990 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D. Im Frühjahr 1990 hat er seiner Behauptung nach wegen der "Verlängerung" dieser Lenkerberechtigung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz vorgesprochen. Bei dieser Vorsprache sei ihm mitgeteilt worden, daß es für einen Antrag auf "Verlängerung" zu früh sei. Eine Niederschrift über diese Vorsprache wurde nicht aufgenommen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §64;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Wenn einer Partei, die bei der Behörde einen mündlichen Antrag stellen will, von der Behörde bedeutet wird, der Antrag sei verfrüht und könne noch nicht entgegengenommen werden, und damit im Zusammenhang für die Partei erkennbar nicht entsprechend dem § 14 Abs 1 AVG eine N... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte beim Landeshauptmann von Niederösterreich die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Abwasserbeseitigungsanlage in der KG G. Über diesen Antrag beraumte der Landeshauptmann mit Kundmachung vom 18. April 1991 eine mündliche Verhandlung für 23. Mai 1991 an, zu der auch die Beschwerdeführer geladen wurden. In der über diese Verhandlung aufgenommenen Niederschrift scheint im Verzeichnis der Anwesenden u.a. der Erstbeschwerdeführer mit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §42 Abs1;
Rechtssatz: Jedes wesentliche Vorbringen eines Beteiligten ist in die Niederschrift aufzunehmen, wobei die Formulierung des Parteivorbringens Sache des Verhandlungsleiters ist, nicht die der Parteien. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070004.X03 Im RIS seit 20.11.20... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1991 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf nachträgliche bescheidmäßige Feststellung, daß durch das auf dem Grundstück Nr. nn1 errichtete Holzhaus (Badehütte) mit den Abmessungen 5 x 4 Meter solche öffentliche Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes, die alle anderen Interessen überwiegen, nicht verletzt werden, abgewiesen und den Beschwerdeführern aufgetragen, dieses Holzhaus bis längsten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §37;AVG §54;
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Niederschrift über einen Ortsaugenschein ist nicht zwingend vorgesehen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992100038.X03 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei brachte mit umfangreichem Schriftsatz vom 24. Februar 1988 "Anträge nach den §§ 33 und 34 DSG" bei der belangten Behörde ein. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurden diese Anträge fernmündlich am 8. bzw. 9. März 1989 modifiziert. Hierüber wurde ein mit 9. März 1989 datierter Amtsvermerk angelegt, der - soweit dies entscheidungswesentlich ist - wie folgt lautet: "Der Gefertigte führt am selben Tag ein Telefongespräch mit Herrn Recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §16 Abs1;AVG §56;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Der Inhalt der Akten kann nicht ohne nähere Bezeichnung zum Inhalt des Spruches gemacht werden (Hinweis E 16.6.1977, 1754/74). Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung
des Abspruches und der Rec... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. August 1990 wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 12. Juni 1989, Zlen. 12-G-n1 und 12-G n2, gemäß § 63 Abs. 5 AVG 1950 zurückgewiesen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, mit den beiden Bescheiden vom 12. Juni 1989 habe die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld die Entziehung der Gewerbeberechtigungen des Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §14 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Beachte Siehe jedoch:
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 5;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 7;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 4;
Rechtssatz: Eine Niederschrift erfüllt nicht die für die Einbringung einer Berufung vorgeschriebene schriftliche oder telegrafische Form. Es handelt sich bei einer solchen um kei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1977 hatte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde nach den §§ 48 und 49 des OÖ Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975 (LStVG), LGBl. Nr. 22, zum Zwecke des Baues des Güterweges X eine Beitragsgemeinschaft gebildet und die Beitragsanteile entsprechend einer zum wesentlichen Bestandteil des Bescheides erklärten Niederschrift festgesetzt. Der Beitragsanteil der Beschwerdeführer betrug S 17.000,--. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In der Folge wurde ... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §14 Abs2;AVG §44 Abs1;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;LStVwG OÖ 1975 §48;LStVwG OÖ 1975 §49;VwRallg;
Rechtssatz: Einem Parteienvorbringen kann nicht eine Bedeutung zuerkannt werden, die ihm nach dem Gesetz nicht zukommt; ein Bescheid ist daher in diesem Sinne auszulegen. Daher vermag auch der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn die Niederschrift über die Einvernahme zweier Zeugen nicht erkennen lässt, welche Äußerung vom einen und welche vom anderen Zeugen stammt, weil solcherart Verlauf und Inhalt der Verhandlung entgegen der Vorschrift des § 14 Abs 1 AVG nicht verständlich wiedergegeben wird. European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Ergänzung einer unvollständigen schriftlichen Berufung durch ein telefonisches Anbringen ist im Gesetz nicht vorgesehen (Hinweis E 3.3.1952, 2201/51, VwSlg 2466 A/1952). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986080157.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...