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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Aus der Tatsache, dass über eine mündlich erklärte Berufung keine Niederschrift aufgenommen worden ist, folgt nur, dass die Behörde ihrer in § 14 AVG festgelegten Aufgabe nicht nachgekommen ist, nicht aber, dass die Berufung nicht wirksam erhoben ist (Hinweis E 15.3.1961, Zl. 2075/60, VwSlg 5522 A/1961, zur damaligen Fassung des § 51 Abs. 3 VStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003090037.X01Im RIS seit
05.04.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011