RS Vwgh 1987/12/16 87/03/0030

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14 Abs1;

Rechtssatz

Es liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn die Niederschrift über die Einvernahme zweier Zeugen nicht erkennen lässt, welche Äußerung vom einen und welche vom anderen Zeugen stammt, weil solcherart Verlauf und Inhalt der Verhandlung entgegen der Vorschrift des § 14 Abs 1 AVG nicht verständlich wiedergegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030030.X01

Im RIS seit

16.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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