Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dem ein vom Beschwerdeführer - wegen Nichterledigung der Berufung eines Dritten gegen den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft, worin das Erlöschen bestimmter Wasserbenutzungsrechte festgestellt und letztmalige Vorkehrungen vorgeschrieben worden waren, durch welche der Beschwerdeführer Eingriffe in seine dinglichen Rechte befürchtet - eingeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten - Da mit dem angefochtenen Verwaltungsakt spruchmäßig lediglich nichtstattgebend über einen Antrag betreffend den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung, nicht aber in der Sache entschieden wurde, sind mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid mögliche E... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des mittels Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht angerufenen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (der belangten Behörde) vom 15. März 1990 wurde unter Bezugnahme auf § 73 Abs. 2 AVG 1950 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführer "betreffend Maßnahmenanordnung im Zuge eines Lokalaugenscheines und Abwassereinleitung aus einem Betonrohr in der Marktgemeinde S" gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0013 E 19. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämli... mehr lesen...
Der vorliegende Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betrifft einen in Beschwerde gezogenen Rechtsmittelbescheid, mit dem ein durch Berufung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien bekämpfter unterinstanzlicher Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben wurde, welcher den aufrechten Bestand eines Wasserbenutzungsrechtes der erstbeschwerdeführenden Partei festgestellt hatte. Diese Feststellung ist nie rechtskräftig geworden; mit dem Berufungsbesc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Kassatorische Berufungsbescheide (§66 Abs 4 AVG) sind einem Vollzug nicht zugänglich. Dem Aufschiebungsbegehren war daher wegen Fehlens einer maßgebenden Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht zu en... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
I. 1. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 15. Februar 1989), an der u.a. auch die nunmehr beschwerdeführende Partei - diese war in der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vom 20. Jänner 1989 als Beteiligte geladen worden - vertreten durch ihren Betriebsleiter, teilnahm, erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf (BH) dem am verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten auf dessen Antrag mit Bescheid vom 28. April 1989 gemäß §§ 9, 32, 98 und 111 WRG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §15 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die Berührung in rechtmäßig geübten Wassernutzungen (mit Ausnahme des Gemeingebrauches) hat die Behörde verneint, weil die Leitungsservitut auf dem Grundstück als dingliche Rechte an berührten Liegenschaften ledi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §287;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §105;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §5 Abs1;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Die natürliche Wasserführung, die Wassergüte (schlechthin) der biologische Wasserhaushalt, der Zustand von Sandbänken und Schlammbänken sowie des Ufers, das Landschaftsbild, Angelegenheiten der Fischerei, der Schifffahrt, d... mehr lesen...
Das dem angefochtenen Bescheid vorangegangene Verwaltungsverfahren nahm seinen Anfang mit einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 1984, in welcher der Beschwerdeführer die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz ersuchte, folgende "Sachlage zu prüfen": Für die Wasserversorgung des Hofes des Beschwerdeführers diene seit jeher eine Quellanlage auf dem den Mitbeteiligten (MB) gehörigen Grundstück nn/1 sowie eine auf dem dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12;WRG 1959 §13 Abs3;WRG 1959 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0066
Rechtssatz: Der Gemeingebrauch stellt keine Verwendung von Wasser für "öffentliche Zwecke" dar. (Hinweis auf E vom 9.2.1961, 2176/59, VwSlg 5496 A). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1VwGG §34 Abs1WRG 1934 §8WRG 1959 §8
Rechtssatz: Die Erhaltung des Gemeingebrauches eines Gewässers für wirtschaftliche Zwecke bildet weder den Inhalt eines subjektiven Rechtes der Einwohner einer Gemeinde noch der Gemeinde selbst; die Wahrung der Erhaltung des Gemeingebrauches obliegt im wasser... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Wels hatte auf Grund der Anzeige des Beschwerdeführers wegen Verunreinigung des A-Baches und der dadurch bedingten Behinderung des Gemeingebrauches des Gewässers mit Bescheid vom 3. Dezember 1952 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung ausgesprochen, dass die Gemeinde T gemäss den §§ 8, 9, 81 und 89 des Wasserrechtsgesetzes (kurz: WRG) verpflichtet werde, bestimmte Freihaltungsmassnahmen hinsichtlich des Baches zu treffen. Im übrigen war das Vorbringen de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1VwGG §34 Abs1WRG 1934 §8WRG 1959 §8
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erhaltung des Gemeingebrauches eines Gewässers haben die Interessenten an der Wassernutzung nach § 8 Wasserrechtsgesetz mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit keine Beschwerdeberechtigung vor dem Verwaltungsgerichtshof. ... mehr lesen...